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Der
Bundesverband Schnellgastronomie und Imbißbetriebe e.V. (BVI) besteht
seit 1968 und ist der einzige Arbeitgeberverband, der speziell die
Interessen aller Imbiß-, Grill - und Schnellgastronomiebetriebe, also
der gesamten Fast Food Branche vertritt. Ein
starker
Verband kann die Interessen der Schnellgastronomie u.A. gegenüber
Gesetz- und Verordnungsgeber wirksam und kompetent vertreten.
So haben wir z.B. bei der neuen Zusatzstoffzulassungs- VO
verhindern
können, dass künftig auch bei loser Ware, wie Speisen, alle
Zusatzstoffe zu deklarieren sind. Aktuell ist zur
Zeit die Frage, welche Allergene Zusatzstoffe in loser Ware zu
deklarieren sind.
Wir haben in den Anhörungsverfahren anhand von Beispielen aus der
Praxis gezeigt, dass nicht immer nach festen Rezepturen mit den
gleichen Convenience - Produkten gearbeitet werden kann und sich so die
Zusatzstoffe stets ändern. (Kennen Sie übrigens den Unterschied
zwischen Zutaten und Zusatzstoffen?)
Für das Gaststättenrecht sind jetzt die Länder zuständig. Sobald die
Regelungen zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Ländern
Gesetzeskraft haben, wird die Reform und Vereinfachung des
Gaststättenrechts wieder aufgenommen. Darunter fallen z.B. Themen wie
Gestattung.
Wir fordern z.B. die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes.
Auch nach EG - Recht unterliegen Gastronomieumsätze dem allgemeinen
Mehrwertsteuersatz von derzeit 19%. Wer in Kenntnis dieser Rechtslage
einen einheitlichen Steuersatz fordert, riskiert, dass auch der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Außerhaus-Verzehr wegfällt! |
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