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Aktuelles
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Fachmessen und Seminare 2009 / 2010
Hogatec 2010
Die Hogatec 2010
findet vom 12. bis 15.09.2010 in Düsseldorf statt. Sie ist die
führende deutsche und internationale Messe im Bereich des
Gast-stättentechnik und Design. Daneben ist auch der
Foodsektor hoch interessant. Parallel zur Hogatec werden
nämlich die Foodmesse Intermopro, Intecool und Intermeat
veranstaltet.
Der BVI ist auf dieser führenden Fachmesse mit einem Infostand
ver-treten und zwar in der Halle 10. Der BVI
Geschäftsführer, RA Jürgen Kasper, ist
während der Messezeiten in Regelfall auf unserem Stand
anzutreffen.
Nutzen Sie einen Messebesuch auch, um neue Ideen für Ihren
Betrieb zu finden.
Fachpraktisches Seminar im Herbst
Das nächste fachpraktische BVI Seminar findet statt vom
26.09.2010 (Anreise) - 28.09.2010 in 49453 Wetschen. Als einen der
Referenten konnten wir wieder den Küchenmeister Peter Becker
gewinnen.
Ideen für die Bistro Küche – Kochen mit Leidenschaft und Temperament
Wie ist das Dilemma zu lösen, immer höheren Ansprüchen rentabel gerecht zu werden?
Da es sich in den wenigsten Imbiss- oder Fleischerküchen lohnt,
Fachpersonal einzustellen, können mit Hilfe moderner
Convenience-Produkte und dem richtigen „know how“ die
Abläufe in der Küche stark vereinfacht werden.
Es kommt darauf an, diese Produkte richtig einzusetzen. Sie helfen bei
der krea- tiven Zubereitung von hochwertigem Trendfood bis zum
Klassiker der traditionellen Küche.
So erweitert sich die Palette der Gerichte, die auch von ungelernten Kräften her- gestellt werden kann.
Sie werden staunen, wie mit Hilfe hochwertiger Convenienceprodukte ein
attraktives, anspruchsvolles Angebot umgesetzt werden kann.
Wie das geht, dass wollen wir Ihnen in diesem Seminar zeigen.
- Feine Tafelfreuden
- Asia Küche – in Kürze mit Würze
- Suppen Allerlei
- Lust auf Meer – die leichte Art zu genießen
- Frische Ideen für die „Heiße Theke“
- Tex-Mex-Produkte für den Imbiß
- Backwaren - Snacks
- EU-Zulassung im Fast Food Betrieb
- Selbständige Vorbereitung der EU-Zulassung
- Smiley – nur eine Schaufensterdekoration oder erstrebenswerte
Hilfe
für eine zukunftsorientierte
Marketingstrategie?
- aktuelle Fragen aus dem Lebensmittel- und Arbeitsrecht Referenten:
Küchenmeister Peter Becker, Team Service-Bund, Rita
Schubert; RA Jürgen Kasper
Im Seminarpreis sind enthalten:
2 Übernachtungen im Einzelzimmer inkl. Frühstück im 4-Sterne-Hotel,
Speisen und Tagungsgetränke während des Seminars,
ausführliche Seminar- und Schulungsunterlagen, Teilnehmerzertifikate
Seminargebühr: € 395,00 zuzüglich 19% MwSt.
Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das nachfolgende Fax-Formular. Bitte
bedenken Sie, daß wir nur eine beschränkte Hotelzimmerzahl
zur Verfügung haben. Spätanmelder müssen mit einer
Unterbringung in einem anderen Hotel Vorlieb nehmen.
.....................................................................................................................................
zurück an den BVI per Fax: 0221 – 465882
Für das Herbstseminar des BVI in 49453 Wetschen vom 26. bis 28.09.2010 melde ich an:
1. ____________________________________
2. ____________________________________
Name, Vorname Name, Vorname
_________________________________________________
Straße, PLZ, Ort
Preis je Teilnehmer € 395,-- zuzügl. 19% MwSt.
_________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
......................................................................................................................................
Das aktuelle Thema in NRW
Mindestlohn - Entgelttarifvertrag NRW
In NRW steht ein neuer Entgelttarifvertrag vor dem Abschluß und zwar zwischen der Gewerkschaft NGG und dem DEHOGA.
Wir erwarten, daß ein Antrag auf Allgemein- verbindlichkeitserklärung gestellt wird.
Die beiden vorangegangenen Tarifverträge sind vom
Arbeitsministerium NRW für allgemeinverbindlich erklärt
worden. Darüber gibt es Rechtsstreitigkeiten und zwar sowohl vor
einem Arbeitsgericht wie vor zwei Sozialgerichten wie auch vor dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat jetzt eine erste
mündliche Verhandlung stattgefunden. Das Gericht sieht
Erklärungsbedarf, wie die Zahlen, die den Beschäftigten der Systemgastronomie zugerechnet werden, ermittelt wurden.
Darüber hinaus ist das Gericht der Auffassung, daß nur die Arbeitnehmer als
„DEHOGA-Beschäftige“ berücksichtigt werden können, die den Tarifgruppen 2a und
2b zugeordnet werden, für die die Allgemeinverbindlichkeitserklärung bestimmt ist.
Der „Mindestlohn“ beträgt danach € 7,50, nach dem neuen Tarifvertrag ca. € 8,00
brutto. Von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung hängt es z.B. ab, ob die
Rentenversicherung bei denjenigen, die unter Tarif bezahlt werden, Nachforder- ungen stellen kann.
Prüfung der Rentenversicherung / Knappschaft in NRW
Wird jetzt in einem Rentenbescheid eine Nachforderung gestellt
mit der Be- gründung, der Lohntarif in NRW sei allgemeinverbindlich,
sollten Sie
rechtzeitig Widerspruch einlegen und den Verband konsultieren!
Auszüge aus den BVI-Rundschreiben - Juni 2010
Versicherungen
Die abgeschlossenen Versicherungen wie auch neue Versicherungen sowie
Thematik Überprüfung von Versicherungen auf Notwendigkeit und
Doppelversicher- ung lassen sich überprüfen bei der Firma
Santos.
Einzelheiten ergeben sich unter www.santos.de. Die Honorierung der Firma
orientiert sich an dem Prozentsatz der von dem Makler erreichten einmaligen
Prämieneinsparung.
Die Energieagentur
Die Energieagentur Niederkassel bei Bonn
bietet unseren Mitgliedern ihre Hilfe an bei der Optimierung der Strom-
und Gaskosten. Durch die Ausschreibung, gebün- delter Stromund
Gasmengen über 18.000 Kunden kann die Agentur günstige Preise
für jeden Einzelnen aushandeln. Erforderlich ist, daß Sie
sich an die Energieagentur Bonn wenden mit Hinweis auf Ihre
Mitgliedschaft im BVI und der Agentur Ihre letzte Jahresrechnung von
Strom bzw. Gas oder beides zur Verfügung stellen.
Für eine erfolgreiche Dienstleistung erhält die Agentur nur einmalig
37,5% aus der Einsparung analog der ersten Vertragslaufzeit.
Jede weitere Ausschreibung für den Kunden ist kostenlos.
Sollte das Unternehmen für Sie keine Einsparung erwirtschaften können,
was in 5% der bisherigen Fälle vorgekommen ist, ist die Dienstleistung für Sie kostenlos.
Die Energieagentur ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 0228/96964-801;
Fax: 0228/96964-804
Kostenstruktur
Die meisten Kollegen kennen ihre
Umsatzzahlen, die Personalkosten vielleicht. Aufschlußreich sind
aber die Personalkosten bezogen auf den Gewinn.
Dazu wäre es erforderlich, die in einem Monat tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen einschließlich der
Arbeitsstunden des Unternehmers und diese in
Bezug zu setzen auf den Umsatz je geleisteter Stunde im Monat und auf
den Gewinn je geleisteter Stunde und Mitarbeiter in einem Monat.
Die Zahlen werden mitunter ernüchternd sein, wenn man sie
vergleicht mit den in Rechnung gestellten Lohnkosten von
Handwerkerrechnungen. Die Zahl ist aber durchaus sinnvoll bei der
Personalplanung und der Planung von Öffnungszeiten etc.
Altfett
Für Altfett zahlen Unternehmer derzeit 15 Cent je Liter.
Wer erhält mehr? Bitte beim BVI anrufen - 0221 - 461020.
Der Altfettpreis steht immer in einem bestimmten Verhältnis zum
Dieselpreis. Bei Ansteigen des Dieselpreises bitte rechtzeitig
über den Altfettpreis verhandeln.
Speisereste
Was zahlen Sie für die Entsorgung von Speiseresten?
Ein Mitglied zahlt € 5,50 für einen 120 Literbehälter.
Auszüge aus den BVI-Rundschreiben - April 2010
Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag
Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt
und die beiden Weihnachtstage, wie auch der 3. Oktober sind Feiertage
nach den Feiertagsgesetzen der Länder. Die Folge ist, daß
bei einer Arbeit am Ostersonntag oder Pfingstsonntag kein
Feiertagszuschlag zu zahlen ist (BAG, Urteil vom 17.03.2010, Az. 5 AZR
317/09).
Feiertagsarbeit – Gewährung von Ersatzruhetagen
Fällt die gewöhnliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers auf
einen Feiertag, wie z.B. auf einen Pfingstmontag, so genügt der
Arbeitgeber seiner Verpflichtung, dem Arbeitnehmer einen Ersatzruhetag
zu gewähren, wenn dieser Ersatzruhetag an einem normalen,
ansonsten arbeitsfreien Werktag, gewährt wird. Dies kann auch ein
Tag sein, an dem der Arbeitnehmer ohnehin arbeitsfrei hat. Nach dem
Arbeitszeitgesetz wird lediglich die zulässige
Sechstagearbeitswoche gesichert. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn
in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag hierzu eine besondere
Vereinbarung getroffen wurde.
Entwurf des Landes-Gaststättengesetzes Berlin
Der BVI liegt der Entwurf des Landesgaststättengesetzes für
das Land Berlin vor, Stand 26.02.2010. Interessenten können den
Text über den BVI erhalten.
Keine Abrechnungs-Ausschlußfrist in Gewerberaummiete
Anders als im Wohnungsmietrecht gilt im
Gewerberaummietrecht nicht die Ausschlußfrist von einem Jahr nach
Ablauf eines Betriebskosten- abrechnungszeitraumes für die
Erstellung einer Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter kann sich
allerdings nicht endlos Zeit lassen, die Nebenkostenabrechnung zu
erstellen. Er ist unabhängig von der Frage der Verwirkung
gehalten, dies innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr vorzunehmen.
Der Mieter hat sonst u.a. die Möglichkeit, seine Vorauszahlungen
bis zur Vorlage der Abrechnung einzustellen.
Richtsatzsammlung 2008
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht in
regelmäßigen Abständen Richtsätze. Die
Richtsätze stellen ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung
dar, um Umsätze, Gewinne der Unternehmen zu überprüfen.
Beim Fehlen anderer geeigneter Unterlagen ist das Finanz-amt
berechtigt, auf Basis der Richtsatzwerte Schätzungen vorzunehmen.
Bei Unterschrei-ten oder Überschreiten des Rohgewinn-aufschlages
für Imbißgaststätten, der zwischen 170 und 335%,
Mittelwert 233%, ermittelt wurde, sieht der Prüfer mitunter
Anlaß zu genaueren Prüfungen und Fragen. Wer die
Aufschlagsätze unterschreitet, sollte daher auch Aufzeichnungen
machen, warum Aufschlagsätze nicht erzielt werden konnten, z.B.
aufgrund von Sonderfaktoren wie Baumaßnahmen oder
Wettbewerbssituationen.
Personalrabatt
Der Unternehmer kann seinen Mitarbeitern täglich Essen ohne
Berücksichtigung der Sätze für die Sachbezugsverordnung
steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren bis zu einem
Gesamtbetrag pro Jahr von EUR 1.080,00. Erforderlich ist die
ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung, also z.B. das
Notieren des Essens in einem Verzehrsbuch pro Tag unter Angabe des
Preises, den auch Gäste dafür bezahlen.
In der Lohnbuchhaltung müssen diese Beträge als Sachleistung
erfaßt werden. Getränke können steuerfrei ohne
Höchstgrenze gewährt werden (nichtalkoholische Getränke).
Sachbezugswerte
Werden Essen nicht als Personalrabatt gewährt, im übrigen
aber kostenlos an Mitarbeiter verabreicht, so sind folgende Werte
steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigen:
Vollverpflegung EUR 215,00
Tageswert Monatswerte
Frühstück EUR 1,57 EUR 47,00
Mittagessen EUR 2,80 EUR 84,00
Abendessen EUR 2,80 EUR 84,00
Umsatzsteuer
Stehtische ohne Hocker und Verzehrsvorrichtungen, die geeignet sind,
Kunden den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle zu ermöglichen
Bisher war der Bundesfinanzhof der Auffassung, die Bereitstellung von
Stehtischen oder Verzehrsvorrichtungen, die geeignet und bestimmt
waren, Kunden den Verzehr von Speisen an Ort
und Stelle zu ermöglichen, sei bereits eine Dienstleistung mit der
Folge, daß damit die dort verzehrten Speisen dem allgemeinen
Steuersatz von 19% unterliegen.
Der Bundesfinanzhof hat nunmehr einen derartigen Fall dem
europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dies kann dazu führen,
daß die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sich
ändert. Dies sollte bei der Abgabe von Steuererklärungen
jetzt berücksichtigt werden bzw. noch nicht rechtskräftige
Umsatzsteuerbescheid sollten angefochten werden.
Dem Bundesfinanzhof lag folgender Fall vor:
Der Kläger verkaufte auf Wochenmärkten verzehrsfertig
zubereitete Speisen (insbesondere verschiedene Würste, Pommes
frites und Getränke). Der Imbißwagen verfügt über
eine Verkaufstheke mit Spritzschutz aus Glas und ein darunter
angebrachtes umlaufendes „Brett“ aus Resopal, das zum
Verzehr der Speisen an Ort und Stelle genutzt werden kann. Seitlich
befindet sich über der Deichsel eine herausklappbare
„Zunge“, die nach Art eines Tisches in gleicher Höhe
aus dem gleichen Material hergestellt ist wie die umlaufende
„Verzehrstheke“. Der Bereich, in dem sich Kunden zum
Verzehr aufhalten ist durch ein herausklappbares Dach vor Regen
geschützt.
Einzelheiten können Sie auf unserer Homepage nachlesen, dort in dem „geschützten“ Bereich.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge
Im Hotel- und Gaststättengewerbe, also auch für unsere
Imbiß- und Schnellgastronomie-branche sind folgende
Tarifverträge allgemeinverbindlich:
Manteltarifvertrag:
- Baden-Württemberg
- Bremen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
Gegen die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages
Nordrhein-Westfalen sind Gerichtsverfahren anhängig. In den
Manteltarifverträgen werden in Regel Urlaubszeiten und
Arbeitszeiten, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld geregelt aber auch eine
sogenannte Ausschlußfrist. Die Ausschlußfrist besagt,
daß entgegen der normalen Verjährungszeit im Arbeitsrecht
von drei Jahren eine Ausschlußfrist gilt, in der
rückwärtig Lohnansprüche, Feiertagsabgeltung etc. nicht
länger als für drei, gegebenenfalls auch für vier Monate
nachgefordert werden können. Arbeitgeber, die in
Bundesländern leben ohne allgemeinverbindlichen Tarifvertrag,
sollten in jedem Fall einen schriftlichen Arbeitsvertrag
abschließen, in dem eine Ausschlußfrist vereinbart wird.
Hinsichtlich der Ausschlußfrist wird auf unsere
Musterarbeitsverträge hingewiesen, die im Internet hinterlegt
sind. Bis jetzt waren die Ausschlußfristen in den alten
Bundesländern unproblematisch, weil die Manteltarifverträge
allgemeinverbindlich waren, nunmehr gibt es nur noch einige
Bundesländer, in denen die Tarifverträge
allgemein-verbindlich sind.
Privatfahrten mit Firmenwagen
Wenn Autos nur für den betrieblichen Einsatz geeignet sind,
brauchen Unternehmer dafür keine Steuern auf Privatfahrten zahlen.
Die
Ausstattung vieler Betriebsfahrzeuge in der Gastronomie, wie z.B.
Fahrzeuge für Partyservice deuten nach ihrem äußeren Er-scheinungsbild
darauf hin, daß der Unternehmer oder Mitarbeiter mit diesen Autos
typischerweise keine Privatfahrten unternimmt. Folglich kann das
Finanzamt für die Privatnutzung keine Steuern verlangen, etwa nach der
pauschalen Einprozentmethode. Die Folge davon ist, daß wenn das
Finanzamt für eine private Nutzung derartiger Fahrzeuge Steuern
kassieren will, muß es die Privatnutzung auch beweisen können.
Mietminderung wegen Ungezieferbefalls
Eine
Klausel im Kleingedruckten, nach der ein Gaststättenpächter die
gesamten technischen Anlagen des Objektes instand halten muß, ist dann
unwirksam, wenn das Objekt neben dem Pächter auf andere Weise, z.B.
durch Wohnungen genutzt wird. In diesem Fall kann der Pächter trotz
einer vertraglichen Bestimmung bei Ungezieferbefall den Zins mindern,
im vorliegenden Fall um 20%. Im zugrunde liegenden Fall verwies der
Eigentümer auf den Pachtvertrag, wonach der Pächter die
Gesamterhaltungspflicht des Objektes habe und somit auch für
Schädlingsbekämpfung zuständig sei.
Nach Ansicht des Gerichtes
benachteiligt die Vertragsklausel den Pächter unangemessen, weil sie
ihm die Wartung aller vorhandenen technischen Anlagen aufbürde, obwohl
diese auch vom Verpächter für andere Wohnungen genutzt würden. Daher
greife die gesetzliche Regelung, nach der der Verpächter für den
ordnungsgemäßen Zustand sorgen müsse. Der Schädlingsbefall sei auch
nicht durch den Gaststättenbetrieb verursacht worden, sondern durch die
Abwasserleitung des unsanierten Anwesens.
Rahmenabkommen des BVI
Gema
BVI-Mitglieder erhalten bei der Gema einen „Rabatt“, der in
der Regel bei ca. 20% gegenüber den Normaltarifen liegt.
Yello Strom
BVI-Mitgliedern
wird ein Rabatt in Höhe von EUR 1,-- auf den monatlichen Grundpreis und
auf den jeweiligen Verbrauchspreis ein Rabatt von 0,3 Cent je
Kilowattstunde gegenüber dem üblich geltenden Yellostromgeschäftstarif
(netto) gewährt. Wer bereits Yello-Kunde ist, möge auf den Rahmentarif
hinweisen, er erhält dann die BVI-Konditionen. Unser Ansprech-partner
ist Klaus Pollmer, Fax: 0721-6319573,
E-Mail: c.d.Pollmer@yellostrom.de
Die Energieagentur
Die
Energieagentur Niederkassel bei Bonn bietet unseren Mitgliedern ihre
Hilfe an bei der Optimierung der Strom- und Gaskosten. Durch die
Ausschreibung, gebündelter Strom- und Gasmengen über 18.000 Kunden kann
die Agentur günstige Preise für jeden Einzelnen aushandeln.
Erforderlich ist, daß Sie sich an die Energieagentur Bonn wenden mit
Hinweis auf Ihre Mitgliedschaft im BVI und der Agentur Ihre letzte
Jahresrechnung von Strom bzw. Gas oder beides zur Verfügung stellen.
Für eine erfolgreiche Dienstleistung erhält die Agentur nur einmalig
37,5% aus der Ein-sparung analog der ersten Vertragslaufzeit. Jede
weitere Ausschreibung für den Kunden ist kostenlos. Sollte das
Unternehmen für Sie keine Einsparung erwirtschaften können, was in 5%
der bisherigen Fälle vorgekommen ist, ist die Dienstleistung für Sie
kostenlos.
Die Energieagentur ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 0228/96964-801; Fax: 0228/96964-804
Fritierölfilter
Die
Firma Systemfiltration GmbH, Eltasstr. 6, 78532 Tuttlingen, Tel.
0800-3050777, bietet Mitgliedern des BVI anläßlich ihres zehn-jährigen
Bestehens eine Sonderkondition für Fritierölfilter an. Der kleine
Fritierölfilter kostet jetzt EUR 980,00 netto. Bei Bestellungen über
den BVI oder unmittelbar bei der Firma Systemfiltration mit Angabe der
Mitgliedschaft im BVI erhalten Mitglieder vom Verband einen Nachlaß auf
ihren Mitgliedsbeitrag von EUR 100,--. Zusätzlich bietet die Firma ein
Meßgerät an und zwar das Meßgerät mit der Be-zeichnung Öltester,
Hersteller Firma Testo, zum Preise von EUR 329,00 netto. Mit dem
Öltester können Sie sowohl die Fritiertempe-ratur zuverlässig messen
wie auch die Polaranteile im Fritieröl, die ein Kriterium für das
Verderbnis des Öles ist. Sie können so die Grenzen der Belastbarkeit
des Öls ausreizen.
Gewerbeordnung
Die
Landesregierung von Bayern hat uns den Entwurf einer Verordnung zur
Durchführung der Gewerbeordnung zukommen lassen. BVI-Mitglieder, die an
dem Thema Interesse haben, können sich an die Verbandsgeschäftsstelle
wenden.
Gleichstellungsgesetz
Bei
Stellenausschreibungen, Anzeigen oder Einstellungsgesprächen können
darauf spezialisierte „Schnorrer“ versuchen, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen. So werden mitunter z.B. von Männern einfach
Behauptungen aufgestellt, er habe sich auf die Anzeige nicht melden
können, er sei nicht eingestellt worden, weil er „männlich / jünger /
älter / katholisch / nicht behindert / heterosexuell / deutscher
Abstammung / sei. Was soll der Arbeitgeber tun? Am besten sofort
antworten: „Die Stelle sei z.B. für eine Verkäuferin ausgeschrieben,
weil nicht damit gerechnet wurde, daß ein männlicher Verkäufer daran
Interesse habe. Selbstverständlich würde man sich im Team genau so über
einen männlichen Bewerber freuen. Er möge sich doch umgehend bewerben.
In der Praxis wird er sich nicht mehr melden. Die
Schadenersatzansprüche scheiden auch aus, wenn er nicht genommen wurde,
weil er sich nicht beworben hat.
Dokumentation
Denken Sie bitte wie im vergangenen Jahr daran, folgendes zu dokumentieren:
1. Infektionsschutzgesetz
2. Belehrungen nach dem Hygienerecht
Formblätter hat der BVI entwickelt.
Erfakreis in Meppen
Der letzte Erfakreis des Bundesverbandes
Schnellgastronomie und Imbißbetriebe fand in der Schnitzelwelt in
Meppen statt. Der einladende Kollege hat sechs
Schnellgastronomiebetriebe, zwei davon in der klassischen Form des
Imbisses mit dem typischen Sortiment, bei den anderen handelt es sich
um Betriebe mit dem Schwerpunkt Schnitzel. Die Betriebsstätte in
Meppen hat der Kollege vor einigen Jahren übernommen und zu einem
„Schnitzelwelt“ Betrieb umgewandelt. Der Betrieb ist groß genug, um 80
Gästen Sitzplätze anbieten zu können.
Die Küche ist ausgestattet
mit Geräten der Palux Top Line. In Spitzenzeiten bei Spitzenbesetzung
kann alle 30 bis 35 Sekunden ein Menü die Küche verlassen. Die
Bestellung geht von der Bedienung am Tisch über einen Orderman direkt
in die Küche.
Alle Fleischwaren werden als Convenienceprodukte von
einem in der Region tätigen Fachbetrieb angeliefert. Die übrigen
Foodartikel werden von der Firma Wernsing bezogen. Salate werden selbst
geschnitten.
An der Ausfallstraße zu dem Betrieb befindet sich auch
ein MC Donald´s Betrieb. Aus diesem Grunde hat der Kollege zunächst auf
ein Hamburger-Sortiment verzichtet. Aufgrund der Kundennachfrage wurde
dies aber nachträglich eingefügt. Das Burger-Sortiment bewegt sich vom
Normalburger Klasse S über den großen Burger, Klasse M, bis zum
Riesenburger, Klasse XXL. Ein Aktionsschwerpunkt ist das sogenannte
Bomba Wettessen. Ein Bomba Burger Menü ist in einer Stunde zu
ver-zehren. Der Riesenburger hat ein Gewicht von 1.000 g. Beef nebst
Zutaten sowie eine Portion XXL-Pommes zum Gesamtpreis von 15,50 Euro.
Wenn dies in 45 Minuten verzehrt ist, erhält er den Burger gratis.
Etwas ähnliches gilt für das Bomba Schnitzel enü. Das Schnitzel wiegt
1.200 g, die Sauce 400 g. Hinzu kommt noch eine Portion Pommes. Wenn
dieses Menü in einer Stunde verzehrt werden kann, erhält der Kunde das
Essen gratis. Das Foto der Gewinner und der Gescheiterten wird auf der
Internetseite www.schnitzelwelt.de veröffentlicht.
Das Bomba
Burger Menü kann auch gemeinsam von einer Familie portioniert und
verzehrt werden. Dies ist dann zwar nicht der große wirtschaftliche
Renner, aber eine Attraktion, die auch ohne besondere Bewerbung in der
Kundschaft bekannt ist und gerne angenommen wird.
Die XXL-Produkte
werden gerne von Jugendlichen geordert. Diese kommen dann in der Regel
zu einer Gruppe von sechs bis acht Personen, von denen einer das
Großprodukt nimmt, die anderen Normalportionen. Die Schnitzelwelt ist
im Umkreis von 20 km mindestens 80% der Haushalte bekannt, und zwar
positiv.
Vielen Kollegen sind die eigentlichen Zahlen ihres
Betriebes auf Anhieb nicht bekannt. Einige glauben einen Überblick über
die Personalkosten zu haben oder den Wareneinsatz. In den Betrieben
unseres Kollegen in Meppen, ob Schnitzelwelt oder Imbißbetrieb, liegt
der Wareneinsatz unter 29% und der Umsatzgewinn je Mitarbeiter und
Stunde bei ca. 40,00 Euro. Ein derartiger Parameter, in dem alle
Personalkosten, auch die des Unternehmers, und die geleistete
Arbeitsstunde erfaßt sind, ist in der Branche eher unbekannt.
Bei
Warendifferenzen von 20% und mehr, z.B. bei Dressings, Saucen oder
Röstzwiebeln, wird sofort eine Usachenforschung durchgeführt in
Personalgesprächen, Kontrollen und Übungen, bis die Vorgaben wieder
eingehalten werden.
Nicht verkaufte Reste werden stets erfaßt.
Ein entsprechender Bon mit Begründung bei Stückartikeln, z.B. vom
Teller gefallen, ist anzufertigen und aufzuheben. Die Stückartikel
selbst werden in einem Behälter im Kühlraum aufbewahrt, um eine
Kon-trolle innerhalb der nächsten acht Tage zu ermöglichen. Derartige
Kon-trollen werden auch durchgeführt. Fehlerbons werden aufbewahrt
zwecks Kontrolle. Auch Differenzen bei Getränken werden erfaßt. Bei der
Reinigung der Getränkeanlage entsteht jeweils eine Differenz von ca. 8
Litern. Auch die Differenzen beim Anzapfen werden jeweils
fest-gehalten. Entsprechendes gilt z.B. auch, wenn eine
Kohlensäureflasche nicht ordnungsgemäß angeschlossen war.
Für
Altfett wird zu Zeit 15 Cent je Liter gezahlt mit steigender Tendenz.
Dieser Preis entwickelt sich, wie in der Branche bekannt ist, parallel
zu den Dieselpreisen.
Überrascht waren alle Teilnehmer, daß
wohl jeder in den letzten zwölf Monaten einmal Besuch vom Zoll gehabt
hat. Die Beamten pflegen mit sehr unkonventionellen Methoden einen
Betrieb zu überfallen, auch ohne Rücksicht auf Hygieneverhältnisse in
der Küche. Personal wie auch Arbeitgeber werden separat befragt, wie
viele Mitarbeiten angestellt sind unter Nachfrage ihrer Namen. Es
werden alte und neue und künftige Dienstpläne angefordert, Mitunter
werden auch Mitarbeiter konfrontiert mit Fragen wie: „Wir glauben Ihnen
Ihre Angaben zu Ihren Arbeitsstunden nicht. Wir kriegen das schon raus
etc.“
Für alle Teilnehmer waren die Umsätze Januar und Februar sehr
ernüchternd. Kompensiert wurde dies aber in den Folgemonaten.
In Nordrhein-Westfalen ist derzeit auch noch der Entgelttarifvertrag,
Tarifgruppe 1 und 2, allgemeinverbindlich. Hier sind Gerichtsverfahren
anhängig.
Auszüge aus dem BVI-Rundschreiben Dezember 2009
Umsatzsteuer
Stehtische ohne Hocker und Verzehrsvorrichtungen, die geeignet sind,
Kunden den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle zu ermöglichen
Bisher war der Bundesfinanzhof der Auffassung, die Bereitstellung von
Stehtischen oder Verzehrsvorrichtungen, die geeignet und bestimmt
waren,
Kunden den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle zu ermöglichen,
sei bereits eine Dienstleistung mit der Folge, daß damit die dort
verzehrten
Speisen dem allgemeinen Steuersatz von 19% unterliegen.
Der Bundesfinanzhof hat nunmehr einen derartigen Fall dem
europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dies kann dazu führen,
daß die bisherige Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofes sich ändert. Dies sollte bei der Abgabe von
Steuererklärungen jetzt berücksichtigt werden bzw. noch nicht
rechtskräftige
Umsatzsteuerbescheid sollten angefochten werden.
Dem Bundesfinanzhof lag folgender Fall vor:
Der Kläger verkaufte auf Wochenmärkten verzehrsfertig
zubereitete Speisen (insbesondere verschiedene Würste, Pommes
frites und Getränke).
Der Imbißwagen verfügt über eine Verkaufstheke mit
Spritzschutz aus Glas und ein darunter angebrachtes umlaufendes
„Brett“ aus Resopal, das zum Verzehr
der Speisen an Ort und Stelle genutzt werden kann. Seitlich befindet
sich über der Deichsel eine herausklappbare „Zunge“,
die nach Art eines Tisches in
gleicher Höhe aus dem gleichen Material hergestellt ist wie die
umlaufende „Verzehrstheke“. Der Bereich, in dem sich Kunden
zum Verzehr aufhalten ist
durch ein herausklappbares Dach vor Regen geschützt.
Einzelheiten können Sie hier im "Download"-Bereich für
Mitglieder nachlesen, dort in dem „geschützten“
Bereich unter: "Bundesfinanzhof Entscheidung 2009".
Aufruf - Existenzgründer für neue TV -Dokureihe gesucht:
In Zusammenarbeit mit einem öffentlich rechtlichen Sender (ZDF)
sucht die Janus TV GmbH mit Sitz in Ismaning Existenzgründer,
die sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen vom jeweiligen
Projekt abhängig)immer mal wieder für einen Tag von einer
Kamera
begleiten lassen möchten.
Unser gesuchtes Existenzgründer-Profil:
Quereinsteiger mit einer spannenden, ungewöhnlichen Geschäftsidee,
bspw. der ehemalige Banker, der jetzt eine Currywurstbude eröffnen möchte
Ausschlusskriterium: sämtliche Tätigkeiten, die am Schreibtisch stattfinden
wie IT- oder Kommunikationsberufe, Beraterjobs, etc.
Vorzugsweise Gastronomie, Dienstleistung – alles was an handfeste Produkte
gekoppelt und haptisch darstellbar ist
Hauptsächlich männliche Zielgruppe; aber natürlich sind auch Damen mit
spannenden Ideen herzlichst willkommen
Alter: ca. Ende 20 bis Ende 40 – Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel
Eine klare Motivation muss vorhanden sein, z. B.: „Ich will endlich mein
eigener Chef sein“ oder
„Ich bin schon lange arbeitslos und finde in meinem Beruf keinen Job mehr“ oder aber
„Ich habe eine innovative, einzigartige Geschäftsidee und glaube an meinen Durchbruch“
Die Existenzgründer dürfen sich bereits in der Gründungsphase befinden,
sollten aber noch nicht allzu weit fortgeschritten sein –
das ist natürlich je nach Geschäftsgründungsmodell variabel
Die einzelnen Folgen erstrecken sich über 45 Minuten;
hierzu werden mehrere Drehtage anfallen,
immer zeitversetzt und in unterschiedlichen Entwicklungsphasen
(zum Beispiel Gespräche mit der Bank, Suche nach Geschäftsräumen, Renovierung,
bis hin zum Happy End, der Geschäftseröffnung)
Für die Existenzgründer wäre gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender
sicherlich auch ein tolles Forum,um ein bisschen Werbung für sich zu machen
und so vielleicht den einen oder anderen neuen Kunden an Land zu ziehen
Beginn der Dreharbeiten: Gerne ab sofort
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim BVI
(Tel.: 0221 - 461020 / Fax: 0221 - 465882 /bvi-imbiss@gmx.de)
Sie erhalten von uns die entsprechenden Kontaktdaten!
Auszüge aus dem BVI-Rundschreiben III/2009
Zentralküche
Muß diese „zugelassen“ werden oder
„lediglich“ registriert werden?
Betriebe des Lebensmittelhandels, dazu gehören auch
Gaststätten, fallen unter die Verordnung EG Nr. 852/2004.
Betriebe, die unter die Verordnung EG NR. 853/2004
mit „spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel mit
tierischen Ursprung“ fallen, bedürfen einer Zulassung. Die
Übergangsfrist für bisher registrierte Betriebe
endet am 31.12.2009. Wenn diese am 01.10.2010 nicht zugelassen sind,
obwohl sie zulassungspflichtig sind, müssen sie ihre
Tätigkeit einstellen.
Betriebe des Einzelhandels, wie eine Zentralküche im
Gaststättenbereich bedürfen keiner Zulassung, wenn sie andere
Betriebe oder Filialen beliefern im Rahmen einer
nebensächlichen Tätigkeit auf lokaler Ebene von
beschränktem Umfang. Nach § 6 TierLMHV, in dem dieser Begriff
definiert ist, liegt eine nebensächliche Tätigkeit vor,
wenn die Abgabe z.B. an Filialen auf höchstens einem Drittel der
Herstellungsmittel des abgebenden Betriebes an Lebensmitteln tierischen
Ursprungs beschränkt ist
und diese Abgabemenge im Umkreis von nicht mehr als 100km entfernten Betrieben erfolgt.
Den zuständigen Behörden weist der Gesetzgeber einen
Ermessensspielraum zu, dem insbesondere bei handwerklich strukturierten
Betrieben Rechnung getragen werden könnte.
Betriebe, die sich im Bereich bis zur Drittellösung bewegen,
sollten sich schnellstens mit dem für sie zuständigen
Veterinär in Verbindung setzen, um die Bedingungen
für die EU-Zulassung und deren Kosten zu ermitteln.
Erfahrungsgemäß wollen viele Betriebe erst in den letzten
Wochen des Kalenderjahres 2009 die Zulassung beantragen.
Dann hat aber der Veterinär für Informationen keine Zeit mehr.
Einzelheiten können Sie auch aus der Beilage zur Fachzeitschrift
“24 Stunden Gastlichkeit”, Heft 4, “Technik”,
S. 6 entnehmen.
Handwaschbecken
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes NRW muß nicht in jedem
Fall neben den Handwaschbecken in der Küche und im
Toilettenbereich mit fließend kaltem und warmen Wasser auch im
Schankbereich neben dem Gläserspülbecken ein weiteres
separates Handwaschbecken erforderlich sein. (Urteil im Downloadbereich
für Mitglieder einsehbar)
Betriebsprüfer
Betriebsprüfer bereiten sich aufgrund ständig verbesserter
Software immer genauer auf einen zu prüfenden gastronomischen
Betrieb vor der eigentlichen Betriebsprüfung vor.
Schwankungen, können den Betriebsprüfer veranlassen, die
gesamte Buchführung zu verwerfen und Schätzungen vorzunehmen
auf Grundlage von Aufschlägen nach der Richtsatzsammlung.
Sogenannte mathematische Methoden für eine
Schlüssigkeitsprüfung sind möglicherweise zeitreine
Vergleiche oder Auffälligkeiten bei Chi-Quadrat-Test. Im
Zusammenhang mit
möglicherweise kleineren Unregelmäßigkeiten, die
Betriebsprüfer vorfinden, können diese veranlassen, eine
Buchführung zu verwerfen.
Das Finanzgericht Köln hat jetzt in einem Urteil die Hürden
für eine Verwerfung der Buchführung heraufgesetzt.
Interessenten können die Entscheidung des Gerichtes beim BVI
anfordern
oder auf unserer Internetseite nachlesen (im Download-Bereich für Mitglieder).
Umsatzsteuer Z-Bon
Das Finanzgericht in Köln hat sich in einer Entscheidung aus dem
Mai 2009 wieder mit der Problematik Verzehr an Ort und Stelle,
Verpackung von Gerichten als Kriterium für den
Außerhausverzehr, Trennung der Entgelte bei Vorhandensein einer
elektronischen Kasse, Beweiswert von Getränkekarten, befaßt.
Der Text der Entscheidung kann beim BVI angefordert werden. Sie ist
auch niedergelegt auf unserer Internetseite (im Download-Bereich
für Mitglieder).
Analog-Käse, Schinkenimitate
In den letzten Wochen sorgten Schlagzeilen, wie „der Pizza-Maffia
geht es an den Kragen“, für Unmut. Analog-Käse und
Schinkenimitate sind Lebensmittel, die grundsätzlich
verkehrsfähig sind, ebenso wie Surimi. Bei letzerem handelt es
sich um ein Krebsfleischimitat aus Fischmuskeleiweiß. Es ist vom
äußeren Erscheinungsbild von Krebsen nicht zu unterscheiden
und in Meeresfrüchtemischungen beigemengt. Zulässig wäre
hier z.B. eine Bezeichnung wie „Krebsfleischimitat aus
Fischmuskeleiweiß“.
Bei Schinkenimitaten werden in der Regel Fleischstücke, die kein
Schinken sind, im Produktionsprozeß in die Form eines
Schinkenfleisches gebracht. Hier müßte eine Bezeichnung
verwandt werden, um den Verbraucher nicht zu täuschen, wie
Formfleisch. Bei Analog-Käse, ebenfalls eine Bezeichnung, die beim
Verbraucher nicht den Eindruck erweckt, es handele sich wirklich um
Käse, hier darf die Bezeichnung nicht Käsebrötchen
heißen, sondern z.B. Brötchen mit Pflanzenfettbelag.
Verwenden Gastronomen Bezeichnungen, durch die der Verbraucher getäuscht wird, machen sie sich strafbar.
Traditionelles Frühjahrsseminar des
Bundesverbandes Schnellgastronomie und Imbißbetriebe in
Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Culinaria
Das Praxisseminar vom 30.03 bis 01.04.2009 war für alle Teilnehmer
sehr lehrreich und informativ. Die Praxisnähe und der Erfahrungsaustausch,
der lebhaft in den zweieinhalb Tagen ausgeübt wurde, stärkte
bei den Seminarteilnehmern den Wunsch, ein derartiges Seminar im
kommenden
Jahr zu wiederholen.
Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Thomas Hertach von
der Firma Hupfer, dem Spezialisten für Logistik, wurden die
diversen Produkte des Hauses vorgestellt,
wie Speisetransportwagen mit thermischer Trennung von Warm- und Kaltspeisen,
mit und ohne Stromzufuhr während eines
mehrstündigen Betriebes. Auf großes Interesse stießen
auch die Möglichkeiten, Arbeitstische ergometrisch zu
verändern. Die Informationen
wurden vertieft bei der Werksbesichtigung des metallverarbeitenden Betriebes.
Von der Firma Vogeley-Wachter referierte Herr Drechsler über den
rationellen Einsatz von Convenience-Produkten in der Schnellgastronomie
und zeigte anhand von Beispielrechnungen die Wirtschaftlichkeit des
Ansatzes auf. Ein Beispiel waren die „So-wie-so-Kosten“.
An beiden Tagen konnten die Teilnehmer diverse Convenience-Produkte des Hauses verkosten.
Dirk Hanisch, Firma MKN, stellte dem „Hans Dampf“ stellte den Kombidämpfer
"Hans Dampf" und weitere innovative Küchentechnik des Premiumherstellers vor
und wies auf diverse Wirtschaftlichkeitskriterien hin, die man beim
Kauf berücksichtigen sollte. Neben der Energieeinsparung bei
Kombidämpfern,
z.B. durch Dreifachverglasung mit integrierter
Wärmerückgewinnung oder große Kapazitäten durch
"FlexiRack", sollte auch ein niedriger Wasserverbrauch,
z.B. bei der Reinigung berücksichtigt werden. Das wesentliche Kriterium ist
natürlich eine optimale Qualität der Garprodukte, mit geringem
Vitam- und Gewichtsverlust.
Herr Weitecker von der Firma Meiko stellte die verschiedenen Arten von
Geschirrspülmaschinen vor und zeigte Einflußfaktoren auch
auf. Er stellte
das neue System, Effektive-Wasser-Spar-Technologie (EWS)
Spartechnologie vor, dazu reduzierter Wasserbedarf (bis zu 1.800l
Frischwasser pro Jahr,
reduzierte Heizenergie und reduzierte Reinigungs- und Klarspülbedarf.
Die Fachreferentin des Verbandes, Frau Rita Schubert, wies anhand
einiger Beanstandungsfälle darauf hin, daß die
Hygieneverordnung genau zu
beachten ist. Die regelmäßige Temperaturkontrolle sollte
nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Eine mangelnde
Durchsetzbarkeit beim
Ausfüllen von Kontrollisten durch die Mitarbeiter ist in der Regel
ein Beispiel von Führungsschwäche der Unternehmerseite bzw.
des Unternehmers.
Rechtsanwalt Jürgen Kasper berichtete über aktuelle
Gerichtsfälle aus dem Arbeitsrecht sowie über die fünfte
Änderungsverordnung der
Verpackungsverordnung, danach anhand diverser Beispiele, wann Ware mit
7% bzw. mit 19% Umsatzsteuer belegt werden.
Küchenmeister Klaus-Peter Becker sammelte die Seminarteilnehmer um
seinen Arbeitstisch und produzierte mit einem Tisch-Induktionsherd auf
dem
Arbeitstisch sowie mit dem Kombidämpfer diverse Gerichte aus seiner
umfangreichen Rezepturmappe. Anhand zahlreicher beispielhafter Aufläufe,
Pfannengerichte und Gratins wie auch Gemüsezubereitungen zeigte
er, wie sich ein Unternehmer einfach und sicher dadurch von
Mitbewerbern abheben kann,
daß z.B. durch bestimmte Zutaten eine Einmaligkeit und eine Unverwechselbarkeit hergestellt wird.
Zu den Gerichten gehörten ein Hack-Curry-Auflauf, Hähnchenfleisch mit Paprika
und Nüssen, Fenchel-Lachs-Pfanne, diverse Asia-Gerichte, z.B. ein
Asientag, Gemüsekruste, Apfel-Mango-Chutney, Rotkohl verfeinert
mit Blockschokolade, Gemüse-Kokus-Curry oder hausgemachte
Currysauce für die
Currywurst, oder Desserts wie Mousse a la Teramesu, Pflaumenweinmousse.
Herr Becker ermahnte die Teilnehmer, nachdem sie z.B. mit ihren
Mitarbeitern nach Ausprobieren eine optimale Zusammensetzung eines
Gerichtes
gefunden haben, diese in Form einer Hausrezeptur festzuhalten und den
Standard zu sichern. Von dieser Rezeptur darf dann auch künftig
nicht mehr abgewichen
werden; denn die Kunden wollen die gewohnte Geschmaksrichtung stets vorfinden.
Mit den besten Vorsätzen, das eine oder andere Gericht in der
Praxis mit den Mitarbeitern umzusetzen, verließen die Teilnehmer
bei schönem
Frühlingswetter die hübsche Stadt Coesfeld.
Erfakreis: BVI a la Carte in Dorsten 2009
Etwa ein Jahr nach der Wiedereröffnung trafen sich BVI-Mitglieder
im Betrieb des Kollegen Finke, www.hahnfinke.de, in Dorsten, um zu
sehen,
wie sich der Betrieb im letzten Jahr entwickelt hat.
Der Betrieb war in eine äußerste wirtschaftliche Schieflage geraten.
Ein nicht unübliches Szenario:
Ein alt eingesessener Imbißbetrieb, von den Eltern übernommen mit Schwerpunkt Hähnchen.
Umsatzrückgängen wurde entgegengewirkt durch
Sortimentserweiterung, ohne daß sich dies positiv auf den Gewinn
auswirkte.
Die Vielzahl der Produktangebote bis hin zur Tiefkühlpizza
verwirrte die Kunden, es war nicht mehr erkennbar, wofür die alte
„Hähnchenklause Finke“ denn stand?
Die Einrichtung des Kundenraumes entsprach dem Standard der 1960er
Jahre. Verbesserungen oder Veränderungen wurden
„kleckerweise“ angebracht.
Der Unternehmer war 70 bis 80 Stunden wöchentlich im Betrieb
tätig und hatte so kaum Gelegenheit nach rechts und links zu
schauen.
Die Ehe zerbrach. Bank, Lieferanten und Vermieter saßen ihm im Nacken.
Im August 2008 nahm sich der Unternehmensberater Hagen unserem Mitglied an.
Nach einer Standortbesichtigung und einer Befragung von Kunden stand
fest, die „Hähnchenklause Finke“ hatte vor Ort immer
noch einen guten Ruf.
Finke war in Sachen Hähnchen nach wie vor der Platzhirsch in Dorsten.
Der Unternehmensberater erarbeitete mit Herrn Finke ein neues Konzept:
Das äußere Erscheinungsbild musste geändert werden.
Am Anfang stand die Entwicklung eines neuen attraktiven und
zeitgemäßen Firmennamens, eines neuen Firmenlogos, neue
Farbgestaltung, die einheitlich
durchgeführt wurde. Die Sitzecken und Stühle wurden beibehalten, jedoch farblich angepasst und neu gepolstert.
Die thermischen Geräte wurden auf das für den Betrieb Erforderliche zurückgeführt.
Der neue geschlossene Gasgrill verursacht nun nur noch die gleichen
Energiekosten wie der alte Elektrogrill bei einem gestiegenen Umsatz
von 30%.
Das Warensortiment wurde von 84 Produktgruppen um 50% reduziert mit
Schwerpunkt auf Hähnchen, Hähnchenteile, Finger Food.
Der erforderliche Umbau und Renovierung verschlang weitere e 35.000,--.
Dank Hagen hat die Bank hierbei mitgespielt.
Auch der Vermieter war zu Zugeständnissen bereit. Die rückständigen Mieten wurden gezahlt.
Im Gegenzug aber übernahm der Vermieter die Kosten für die Anpassung der Elektroanlagen auf den neuesten Stand.
Früher schnitt der Unternehmer die Schnitzel selbst und verkaufte
sie nach dem Verwiegen, heute kauft er sie fertig paniert zu,
konfektioniert als 250g-Schnitzel,
der Abgabepreis ist immer gleich.
Mitbewerber verkaufen in der Regel 200g-Schnitzel.
Früher verbrachte der Unternehmer die überwiegende Zeit in
der Küche und im Büro, heute überwiegend hinter der
Theke.
Heute verkauft er mehr zugekaufte Schnitzel als früher an selbst gemachten.
Die Arbeitszeit der Mitarbeiter konzentriert sich nun auf den Verkauf und nicht mehr
schwerpunktmäßig auf die Zubereitung von Speisen. Die seit
Jahren bekannten Highlights aus der Küche, wie z.B. die
selbsthergestellten Salate,
wurden jedoch beibehalten. Neben den klassischen Hähnchen und
Hähnchenteile, werden u.a. als neues Produkt Griller im Kochtopf
für eine halbe Stunde durchgekocht, paniert, als Backhähnchen
zum Verkauf dann 8 Minuten
in der Friteuse zubereitet.
Menüs wurden aus der Angebotstafel herausgenommen, nur freitags werden noch Fischmenüs angeboten.
Die Mittag - Menüs waren nicht mehr rentabel, karitative
Einrichtungen verkaufen in ihren Sozialküchen mit
Ein-Euro-Kräften konkurrenzlos günstig Menüs in der
Preisklasse um ca. EUR 3,50.
Hähnchenfinke hat deswegen Aktionstage eingeführt: Dem Umsatz
förderlich sind der Montag, der Hähnchentag, an dem ein
halbes Hähnchen mit Krautsalat zu EUR 4,49
angeboten werden oder der Dienstag, der Familientag, an dem Currywurst
mit Pommes frites zu EUR 3,-- und ein kleines Schnitzel mit Pommes
frites für EUR 4,--
angeboten werden, jeweils portioniert auf einer
„Pappschale“. Wer einen normalen Teller wünscht,
muß den normalen Preis bezahlen.
Übrigens: Pappteller sind nach wie vor die Kultverpackung in der Imbißszene im Ruhrgebiet.
Ein zweites Standbein hat sich der Kollege geschaffen, indem er nunmehr
seine Saucen auch separat verkauft, so z.B. seine Currysauce und
Zigeunersoße im Glas.
Der Ansturm am ersten Tag nach der Wiedereröffnung im September 2008 schnellte hoch auf 800 Besucher.
Eine Frequenzsteigerung gegenüber der seit Jahren
rückläufigen Besucherzahl um ca. 30% konnte in den darauf
folgenden Monaten beibehalten werden.
Vom Sanierungsbetrieb zum Zeitpunkt Beratungsbeginn Hagen ist inzwischen ein profitabler Imbißbetrieb geworden.
Herr Finke achtet darauf, daß Steuervorauszahlungen in der
tatsächlich erforderlichen Höhe monatlich gezahlt werden, um
nicht noch einmal in eine
Finanzklemme zu geraten. Ein modernes EDV Kassen- und Kontrollsystem
ergänzt die Transparenz und Kontrollmöglichkeiten zum
Abverkauf der Waren
( MwSt-Splittung , Durchschnittsbon, Umsatzspitzen, etc. )
Der Unternehmensberater Hagen hat sich inzwischen in mehrfachen
Kontrollbesuchen davon überzeugen können, daß die
Absprachen zu einer
Unternehmensstraffung eingehalten werden und steht auch bei der
weiteren Entwicklung immer noch mit guten Ratschlägen Herrn Finke
zur Seite.
Übrigens:
Der Erfolg hat viele Väter…
Den Unternehmenserfolg hat er sicherlich an erster Stelle Herrn Stefan
Hagen und seinen Konzeptionsideen zu verdanken, aber auch der Hilfe der
Banken
und der Vermieterin.Geholfen hat auch die produktorienierte Beratung
des langjährigen Food-Großhändlers aus Dorsten und
dessen Berater,
der ihn auf dem Erfolgsweg bis heute begleitet.
Aber Peter Finke hat auch sich selbst geholfen, weil er die
Ratschläge befolgt und weil er das Konzept und die Sparrichtlinien
kompromißlos durchzieht.
Es ist ein neues Buch im Verlag Klartext auf dem Markt erschienen, mit dem Titel:
"Pommesführer Ruhr - Die 50 kultigsten Buden"
Der Autor ist Henning Prinz, Preis EUR 9,95. Um den aktuellen Stand der
Dinge in Sachen fritierter Kartoffeln zu erheben, ist Henning Prinz dem
Dreigestirn:
Currywurst, Pommes und Mayo durch das Ruhrgebiet gefolgt. Nicht weniger als 50 ausge-
wählte "Buden" versammelt sein "Pommesführer Ruhr".
Es gibt auch Imbißgaststätten, in denen man mit Beherrschung der deutschen Sprache erfährt,
was man zu Essen bekommt. Weitere Informationen unter: www.pommesfuehrer.de
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