Aktuelles

Fachmessen und Seminare 2009 / 2010

Hogatec 2010

Die Hogatec 2010 findet vom 12. bis 15.09.2010 in Düsseldorf statt. Sie ist die führende deutsche und internationale Messe im Bereich des Gast-stättentechnik und Design. Daneben ist auch der Foodsektor hoch interessant. Parallel zur Hogatec werden nämlich die Foodmesse Intermopro, Intecool und Intermeat veranstaltet.
Der BVI ist auf dieser führenden Fachmesse mit einem Infostand ver-treten und zwar in der Halle 10. Der BVI Geschäftsführer, RA Jürgen Kasper, ist während der Messezeiten in Regelfall auf unserem Stand anzutreffen.
Nutzen Sie einen Messebesuch auch, um neue Ideen für Ihren Betrieb zu finden.


Fachpraktisches Seminar im Herbst

Das nächste fachpraktische BVI Seminar findet statt vom 26.09.2010 (Anreise) - 28.09.2010 in 49453 Wetschen. Als einen der Referenten konnten wir wieder den Küchenmeister Peter Becker gewinnen.

Ideen für die Bistro Küche – Kochen mit Leidenschaft und Temperament

Wie ist das Dilemma zu lösen, immer höheren Ansprüchen rentabel gerecht zu werden?
Da es sich in den wenigsten Imbiss- oder Fleischerküchen lohnt, Fachpersonal einzustellen, können mit Hilfe moderner Convenience-Produkte und dem richtigen „know how“ die Abläufe in der Küche stark vereinfacht werden.
Es kommt darauf an, diese Produkte richtig einzusetzen. Sie helfen bei der krea- tiven Zubereitung von hochwertigem Trendfood bis zum Klassiker der traditionellen Küche.
So erweitert sich die Palette der Gerichte, die auch von ungelernten Kräften her- gestellt werden kann.
Sie werden staunen, wie mit Hilfe hochwertiger Convenienceprodukte ein attraktives, anspruchsvolles Angebot umgesetzt werden kann.

Wie das geht, dass wollen wir Ihnen in diesem Seminar zeigen.

-  Feine Tafelfreuden
-  Asia Küche – in Kürze mit Würze
-  Suppen Allerlei
-  Lust auf Meer – die leichte Art zu genießen
-  Frische Ideen für die „Heiße Theke“
-  Tex-Mex-Produkte für den Imbiß
-  Backwaren - Snacks
-  EU-Zulassung im Fast Food Betrieb
-  Selbständige Vorbereitung der EU-Zulassung
-  Smiley – nur eine Schaufensterdekoration oder erstrebenswerte Hilfe
   für eine zukunftsorientierte Marketingstrategie?
-  aktuelle Fragen aus dem Lebensmittel- und Arbeitsrecht Referenten:
   Küchenmeister Peter Becker, Team Service-Bund, Rita Schubert; RA Jürgen            Kasper

Im Seminarpreis sind enthalten:
2 Übernachtungen im Einzelzimmer inkl. Frühstück im 4-Sterne-Hotel,
Speisen und Tagungsgetränke während des Seminars,
ausführliche Seminar- und Schulungsunterlagen, Teilnehmerzertifikate
Seminargebühr: € 395,00 zuzüglich 19% MwSt.

Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das nachfolgende Fax-Formular. Bitte bedenken Sie, daß wir nur eine beschränkte Hotelzimmerzahl zur Verfügung haben. Spätanmelder müssen mit einer Unterbringung in einem anderen Hotel Vorlieb nehmen.

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zurück an den BVI per Fax: 0221 – 465882

Für das Herbstseminar des BVI in 49453 Wetschen vom 26. bis 28.09.2010 melde ich an:

1.   ____________________________________

 2.  ____________________________________
        Name, Vorname Name, Vorname


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Straße, PLZ, Ort


Preis je Teilnehmer € 395,-- zuzügl. 19% MwSt.


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Ort, Datum, Unterschrift

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Das aktuelle Thema in NRW
Mindestlohn - Entgelttarifvertrag NRW

In NRW steht ein neuer Entgelttarifvertrag vor dem Abschluß und zwar zwischen der Gewerkschaft NGG und dem DEHOGA.
Wir erwarten, daß ein Antrag auf Allgemein- verbindlichkeitserklärung gestellt wird.

Die beiden vorangegangenen Tarifverträge sind vom Arbeitsministerium NRW für allgemeinverbindlich erklärt worden. Darüber gibt es Rechtsstreitigkeiten und zwar sowohl vor einem Arbeitsgericht wie vor zwei Sozialgerichten wie auch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat jetzt eine erste mündliche Verhandlung stattgefunden. Das Gericht sieht Erklärungsbedarf, wie die Zahlen, die den Beschäftigten der Systemgastronomie zugerechnet werden, ermittelt wurden.
Darüber hinaus ist das Gericht der Auffassung, daß nur die Arbeitnehmer als
„DEHOGA-Beschäftige“ berücksichtigt werden können, die den Tarifgruppen 2a und
2b zugeordnet werden, für die die Allgemeinverbindlichkeitserklärung bestimmt ist.

Der „Mindestlohn“ beträgt danach € 7,50, nach dem neuen Tarifvertrag ca. € 8,00
brutto. Von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung hängt es z.B. ab, ob die
Rentenversicherung bei denjenigen, die unter Tarif bezahlt werden, Nachforder- ungen stellen kann.

Prüfung der Rentenversicherung / Knappschaft in NRW

Wird jetzt in einem Rentenbescheid eine  Nachforderung gestellt mit der Be- gründung, der Lohntarif in NRW sei allgemeinverbindlich, sollten Sie
rechtzeitig Widerspruch einlegen und den Verband konsultieren!




Auszüge aus den BVI-Rundschreiben -  Juni 2010 


Versicherungen
Die abgeschlossenen Versicherungen wie auch neue Versicherungen sowie Thematik Überprüfung von Versicherungen auf Notwendigkeit und Doppelversicher- ung lassen sich überprüfen bei der Firma Santos.

Einzelheiten ergeben sich unter www.santos.de. Die Honorierung der Firma
orientiert sich an dem Prozentsatz der von dem Makler erreichten einmaligen
Prämieneinsparung.


Die Energieagentur
Die Energieagentur Niederkassel bei Bonn bietet unseren Mitgliedern ihre Hilfe an bei der Optimierung der Strom- und Gaskosten. Durch die Ausschreibung, gebün- delter Stromund Gasmengen über 18.000 Kunden kann die Agentur günstige Preise für jeden Einzelnen aushandeln. Erforderlich ist, daß Sie sich an die Energieagentur Bonn wenden mit Hinweis auf Ihre Mitgliedschaft im BVI und der Agentur Ihre letzte Jahresrechnung von Strom bzw. Gas oder beides zur Verfügung stellen.

Für eine erfolgreiche Dienstleistung erhält die Agentur nur einmalig
37,5% aus der Einsparung analog der ersten Vertragslaufzeit.
Jede weitere Ausschreibung für den Kunden ist kostenlos.

Sollte das Unternehmen für Sie keine Einsparung erwirtschaften können,
was in 5% der bisherigen Fälle vorgekommen ist, ist die Dienstleistung für Sie kostenlos.

Die Energieagentur ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 0228/96964-801;
Fax: 0228/96964-804


Kostenstruktur
Die meisten Kollegen kennen ihre Umsatzzahlen, die Personalkosten vielleicht. Aufschlußreich sind aber die Personalkosten bezogen auf den Gewinn.

Dazu wäre es erforderlich, die in einem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen einschließlich der Arbeitsstunden des Unternehmers und diese in Bezug zu setzen auf den Umsatz je geleisteter Stunde im Monat und auf den Gewinn je geleisteter Stunde und Mitarbeiter in einem Monat.

Die Zahlen werden mitunter ernüchternd sein, wenn man sie vergleicht mit den in Rechnung gestellten Lohnkosten von Handwerkerrechnungen. Die Zahl ist aber durchaus sinnvoll bei der Personalplanung und der Planung von Öffnungszeiten etc.


Altfett
Für Altfett zahlen Unternehmer derzeit 15 Cent je Liter.
Wer erhält mehr? Bitte beim BVI anrufen - 0221 - 461020.
Der Altfettpreis steht immer in einem bestimmten Verhältnis zum Dieselpreis. Bei Ansteigen des Dieselpreises bitte rechtzeitig über den Altfettpreis verhandeln.


Speisereste
Was zahlen Sie für die Entsorgung von Speiseresten?
Ein Mitglied zahlt € 5,50 für einen 120 Literbehälter.




Auszüge aus den BVI-Rundschreiben -  April 2010 



Ostersonntag ist kein gesetzlicher Feiertag
Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und die beiden Weihnachtstage, wie auch der 3. Oktober sind Feiertage nach den Feiertagsgesetzen der Länder. Die Folge ist, daß bei einer Arbeit am Ostersonntag oder Pfingstsonntag kein Feiertagszuschlag zu zahlen ist (BAG, Urteil vom 17.03.2010, Az. 5 AZR 317/09).

Feiertagsarbeit – Gewährung von Ersatzruhetagen
Fällt die gewöhnliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers auf einen Feiertag, wie z.B. auf einen Pfingstmontag, so genügt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, dem Arbeitnehmer einen Ersatzruhetag zu gewähren, wenn dieser Ersatzruhetag an einem normalen, ansonsten arbeitsfreien Werktag, gewährt wird. Dies kann auch ein Tag sein, an dem der Arbeitnehmer ohnehin arbeitsfrei hat. Nach dem Arbeitszeitgesetz wird lediglich die zulässige Sechstagearbeitswoche gesichert. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag hierzu eine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

Entwurf des Landes-Gaststättengesetzes Berlin
Der BVI liegt der Entwurf des Landesgaststättengesetzes für das Land Berlin vor, Stand 26.02.2010. Interessenten können den Text über den BVI erhalten.

Keine Abrechnungs-Ausschlußfrist in Gewerberaummiete
Anders als im Wohnungsmietrecht gilt im Gewerberaummietrecht nicht die Ausschlußfrist von einem Jahr nach Ablauf eines Betriebskosten- abrechnungszeitraumes für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter kann sich allerdings nicht endlos Zeit lassen, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Er ist unabhängig von der Frage der Verwirkung gehalten, dies innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr vorzunehmen. Der Mieter hat sonst u.a. die Möglichkeit, seine Vorauszahlungen bis zur Vorlage der Abrechnung einzustellen.

Richtsatzsammlung 2008

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Richtsätze. Die Richtsätze stellen ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung dar, um Umsätze, Gewinne der Unternehmen zu überprüfen. Beim Fehlen anderer geeigneter Unterlagen ist das Finanz-amt berechtigt, auf Basis der Richtsatzwerte Schätzungen vorzunehmen. Bei Unterschrei-ten oder Überschreiten des Rohgewinn-aufschlages für Imbißgaststätten, der zwischen 170 und 335%, Mittelwert 233%, ermittelt wurde, sieht der Prüfer mitunter Anlaß zu genaueren Prüfungen und Fragen. Wer die Aufschlagsätze unterschreitet, sollte daher auch Aufzeichnungen machen, warum Aufschlagsätze nicht erzielt werden konnten, z.B. aufgrund von Sonderfaktoren wie Baumaßnahmen oder Wettbewerbssituationen.

Personalrabatt
Der Unternehmer kann seinen Mitarbeitern täglich Essen ohne Berücksichtigung der Sätze für die Sachbezugsverordnung steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren bis zu einem Gesamtbetrag pro Jahr von EUR 1.080,00. Erforderlich ist die ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung, also z.B. das Notieren des Essens in einem Verzehrsbuch pro Tag unter Angabe des Preises, den auch Gäste dafür bezahlen.
In der Lohnbuchhaltung müssen diese Beträge als Sachleistung erfaßt werden. Getränke können steuerfrei ohne Höchstgrenze gewährt werden (nichtalkoholische Getränke).

Sachbezugswerte
Werden Essen nicht als Personalrabatt gewährt, im übrigen aber kostenlos an Mitarbeiter verabreicht, so sind folgende Werte steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigen:
Vollverpflegung EUR 215,00

Tageswert      Monatswerte
Frühstück       EUR 1,57    EUR 47,00
Mittagessen    EUR 2,80    EUR 84,00
Abendessen   EUR 2,80    EUR 84,00


Umsatzsteuer
Stehtische ohne Hocker und Verzehrsvorrichtungen, die geeignet sind, Kunden den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle zu ermöglichen

Bisher war der Bundesfinanzhof der Auffassung, die Bereitstellung von Stehtischen oder Verzehrsvorrichtungen, die geeignet und bestimmt waren, Kunden den Verzehr von Speisen an Ort
und Stelle zu ermöglichen, sei bereits eine Dienstleistung mit der Folge, daß damit die dort verzehrten Speisen dem allgemeinen Steuersatz von 19% unterliegen.

Der Bundesfinanzhof hat nunmehr einen derartigen Fall dem europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dies kann dazu führen, daß die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sich ändert. Dies sollte bei der Abgabe von Steuererklärungen jetzt berücksichtigt werden bzw. noch nicht rechtskräftige Umsatzsteuerbescheid sollten angefochten werden.

Dem Bundesfinanzhof lag folgender Fall vor:
Der Kläger verkaufte auf Wochenmärkten verzehrsfertig zubereitete Speisen (insbesondere verschiedene Würste, Pommes frites und Getränke). Der Imbißwagen verfügt über eine Verkaufstheke mit Spritzschutz aus Glas und ein darunter angebrachtes umlaufendes „Brett“ aus Resopal, das zum Verzehr der Speisen an Ort und Stelle genutzt werden kann. Seitlich befindet sich über der Deichsel eine herausklappbare „Zunge“, die nach Art eines Tisches in gleicher Höhe aus dem gleichen Material hergestellt ist wie die umlaufende „Verzehrstheke“. Der Bereich, in dem sich Kunden zum Verzehr aufhalten ist durch ein herausklappbares Dach vor Regen geschützt.
Einzelheiten können Sie auf unserer Homepage nachlesen, dort in  dem „geschützten“ Bereich.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge
Im Hotel- und Gaststättengewerbe, also auch für unsere Imbiß- und Schnellgastronomie-branche sind folgende Tarifverträge allgemeinverbindlich:
Manteltarifvertrag:
- Baden-Württemberg
- Bremen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
Gegen die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages Nordrhein-Westfalen sind Gerichtsverfahren anhängig. In den Manteltarifverträgen werden in Regel Urlaubszeiten und Arbeitszeiten, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld geregelt aber auch eine sogenannte Ausschlußfrist. Die Ausschlußfrist besagt, daß entgegen der normalen Verjährungszeit im Arbeitsrecht von drei Jahren eine Ausschlußfrist gilt, in der rückwärtig Lohnansprüche, Feiertagsabgeltung etc. nicht länger als für drei, gegebenenfalls auch für vier Monate nachgefordert werden können. Arbeitgeber, die in Bundesländern leben ohne allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, sollten in jedem Fall einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, in dem eine Ausschlußfrist vereinbart wird. Hinsichtlich der Ausschlußfrist wird auf unsere Musterarbeitsverträge hingewiesen, die im Internet hinterlegt sind. Bis jetzt waren die Ausschlußfristen in den alten Bundesländern unproblematisch, weil die Manteltarifverträge allgemeinverbindlich waren, nunmehr gibt es nur noch einige Bundesländer, in denen die Tarifverträge allgemein-verbindlich sind.

Privatfahrten mit Firmenwagen
Wenn Autos nur für den betrieblichen Einsatz geeignet sind, brauchen Unternehmer dafür keine Steuern auf Privatfahrten zahlen.
Die Ausstattung vieler Betriebsfahrzeuge in der Gastronomie, wie z.B. Fahrzeuge für Partyservice deuten nach ihrem äußeren Er-scheinungsbild darauf hin, daß der Unternehmer oder Mitarbeiter mit diesen Autos typischerweise keine Privatfahrten unternimmt. Folglich kann das Finanzamt für die Privatnutzung keine Steuern verlangen, etwa nach der pauschalen Einprozentmethode. Die Folge davon ist, daß wenn das Finanzamt für eine private Nutzung derartiger Fahrzeuge Steuern kassieren will, muß es die Privatnutzung auch beweisen können.

Mietminderung wegen Ungezieferbefalls
Eine Klausel im Kleingedruckten, nach der ein Gaststättenpächter die gesamten technischen Anlagen des Objektes instand halten muß, ist dann unwirksam, wenn das Objekt neben dem Pächter auf andere Weise, z.B. durch Wohnungen genutzt wird. In diesem Fall kann der Pächter trotz einer vertraglichen Bestimmung bei Ungezieferbefall den Zins mindern, im vorliegenden Fall um 20%. Im zugrunde liegenden Fall verwies der Eigentümer auf den Pachtvertrag, wonach der Pächter die Gesamterhaltungspflicht des Objektes habe und somit auch für Schädlingsbekämpfung zuständig sei.
Nach Ansicht des Gerichtes benachteiligt die Vertragsklausel den Pächter unangemessen, weil sie ihm die Wartung aller vorhandenen  technischen Anlagen aufbürde, obwohl diese auch vom Verpächter für andere Wohnungen genutzt würden. Daher greife die gesetzliche Regelung, nach der der Verpächter für den ordnungsgemäßen Zustand sorgen müsse. Der Schädlingsbefall sei auch nicht durch den Gaststättenbetrieb verursacht worden, sondern durch die Abwasserleitung des unsanierten Anwesens.


Rahmenabkommen des BVI

Gema
BVI-Mitglieder erhalten bei der Gema einen „Rabatt“, der in der Regel bei ca. 20% gegenüber den Normaltarifen liegt.

Yello Strom
BVI-Mitgliedern wird ein Rabatt in Höhe von EUR 1,-- auf den monatlichen Grundpreis und auf den jeweiligen Verbrauchspreis ein Rabatt von 0,3 Cent je Kilowattstunde gegenüber dem üblich geltenden Yellostromgeschäftstarif (netto) gewährt. Wer bereits Yello-Kunde ist, möge auf den Rahmentarif hinweisen, er erhält dann die BVI-Konditionen. Unser Ansprech-partner ist Klaus Pollmer, Fax: 0721-6319573,
E-Mail: c.d.Pollmer@yellostrom.de

Die Energieagentur
Die Energieagentur Niederkassel bei Bonn bietet unseren Mitgliedern ihre Hilfe an bei der Optimierung der Strom- und Gaskosten. Durch die Ausschreibung, gebündelter Strom- und Gasmengen über 18.000 Kunden kann die Agentur günstige Preise für jeden Einzelnen aushandeln. Erforderlich ist, daß Sie sich an die Energieagentur Bonn wenden mit Hinweis auf Ihre Mitgliedschaft im BVI und der Agentur Ihre letzte Jahresrechnung von Strom bzw. Gas  oder beides zur Verfügung stellen. Für eine erfolgreiche Dienstleistung erhält die Agentur nur einmalig 37,5% aus der Ein-sparung analog der ersten Vertragslaufzeit. Jede weitere Ausschreibung für den Kunden ist kostenlos. Sollte das Unternehmen für Sie keine Einsparung erwirtschaften können, was in 5% der bisherigen Fälle vorgekommen ist, ist die Dienstleistung für Sie kostenlos.
Die Energieagentur ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 0228/96964-801; Fax: 0228/96964-804


Fritierölfilter
Die Firma Systemfiltration GmbH, Eltasstr. 6, 78532 Tuttlingen, Tel. 0800-3050777,  bietet Mitgliedern des BVI anläßlich ihres zehn-jährigen Bestehens eine Sonderkondition für Fritierölfilter an. Der kleine Fritierölfilter kostet jetzt EUR 980,00 netto. Bei Bestellungen über den BVI oder unmittelbar bei der Firma Systemfiltration mit Angabe der Mitgliedschaft im BVI erhalten Mitglieder vom Verband einen Nachlaß auf ihren Mitgliedsbeitrag von EUR 100,--. Zusätzlich bietet die Firma ein Meßgerät an und zwar das Meßgerät mit der Be-zeichnung Öltester, Hersteller Firma Testo, zum Preise von EUR 329,00 netto. Mit dem Öltester können Sie sowohl die Fritiertempe-ratur zuverlässig messen wie auch die Polaranteile im Fritieröl, die ein Kriterium für das Verderbnis des Öles ist. Sie können so die Grenzen der Belastbarkeit des Öls ausreizen.

Gewerbeordnung
Die Landesregierung von Bayern hat uns den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung zukommen lassen. BVI-Mitglieder, die an dem Thema Interesse haben, können sich an die Verbandsgeschäftsstelle wenden.

Gleichstellungsgesetz
Bei Stellenausschreibungen, Anzeigen oder Einstellungsgesprächen können darauf spezialisierte „Schnorrer“ versuchen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. So werden mitunter z.B. von Männern einfach Behauptungen aufgestellt, er habe sich auf die  Anzeige nicht melden können, er sei nicht eingestellt worden, weil er „männlich / jünger / älter / katholisch / nicht behindert / heterosexuell / deutscher Abstammung / sei. Was soll der Arbeitgeber tun? Am besten sofort antworten: „Die  Stelle sei z.B. für eine Verkäuferin ausgeschrieben, weil nicht damit gerechnet wurde, daß ein männlicher Verkäufer daran Interesse habe. Selbstverständlich würde man sich im Team genau so über einen männlichen Bewerber freuen. Er möge sich doch umgehend bewerben. In der Praxis wird er sich nicht mehr melden. Die Schadenersatzansprüche scheiden auch aus, wenn er nicht genommen wurde, weil er sich nicht beworben hat.

Dokumentation
Denken Sie bitte wie im vergangenen Jahr daran, folgendes zu dokumentieren:
1. Infektionsschutzgesetz
2. Belehrungen nach dem Hygienerecht
Formblätter hat der BVI entwickelt.





Erfakreis in Meppen

Der letzte Erfakreis des Bundesverbandes Schnellgastronomie und Imbißbetriebe fand in der Schnitzelwelt in Meppen statt. Der einladende Kollege hat sechs Schnellgastronomiebetriebe, zwei davon in der klassischen Form des Imbisses mit dem typischen Sortiment, bei den anderen handelt es sich um Betriebe mit dem Schwerpunkt Schnitzel. Die Betriebsstätte in Meppen hat der Kollege vor einigen Jahren übernommen und zu einem „Schnitzelwelt“ Betrieb umgewandelt. Der Betrieb ist groß genug, um 80 Gästen Sitzplätze anbieten zu können.
Die Küche ist ausgestattet mit Geräten der Palux Top Line. In Spitzenzeiten bei Spitzenbesetzung kann alle 30 bis 35 Sekunden ein Menü die Küche verlassen. Die Bestellung geht von der Bedienung am Tisch über einen Orderman direkt in die Küche.
Alle Fleischwaren werden als Convenienceprodukte von einem in der Region tätigen Fachbetrieb angeliefert. Die übrigen Foodartikel werden von der Firma Wernsing bezogen. Salate werden selbst geschnitten.
An der Ausfallstraße zu dem Betrieb befindet sich auch ein MC Donald´s Betrieb. Aus diesem Grunde hat der Kollege zunächst auf ein Hamburger-Sortiment verzichtet. Aufgrund der Kundennachfrage wurde dies aber nachträglich eingefügt. Das Burger-Sortiment bewegt sich vom Normalburger Klasse S über den großen Burger, Klasse M, bis zum Riesenburger, Klasse XXL. Ein Aktionsschwerpunkt ist das sogenannte Bomba Wettessen. Ein Bomba Burger Menü ist in einer Stunde zu ver-zehren. Der Riesenburger hat ein Gewicht von 1.000 g. Beef nebst Zutaten sowie eine Portion XXL-Pommes zum Gesamtpreis von 15,50 Euro. Wenn dies in 45 Minuten verzehrt ist, erhält er den Burger gratis. Etwas ähnliches gilt für das Bomba Schnitzel enü. Das Schnitzel wiegt 1.200 g, die Sauce 400 g. Hinzu kommt noch eine Portion Pommes. Wenn dieses Menü in einer Stunde verzehrt werden kann, erhält der Kunde das Essen gratis. Das Foto der Gewinner und der Gescheiterten wird auf der Internetseite www.schnitzelwelt.de veröffentlicht.

Das Bomba Burger Menü kann auch gemeinsam von einer Familie portioniert und verzehrt werden. Dies ist dann zwar nicht der große wirtschaftliche Renner, aber eine Attraktion, die auch ohne besondere Bewerbung in der Kundschaft bekannt ist und gerne angenommen wird.
Die XXL-Produkte werden gerne von Jugendlichen geordert. Diese kommen dann in der Regel zu einer Gruppe von sechs bis acht Personen, von denen einer das Großprodukt nimmt, die anderen Normalportionen. Die Schnitzelwelt ist im Umkreis von 20 km mindestens 80% der Haushalte bekannt, und zwar positiv.

Vielen Kollegen sind die eigentlichen Zahlen ihres Betriebes auf Anhieb nicht bekannt. Einige glauben einen Überblick über die Personalkosten zu haben oder den Wareneinsatz. In den Betrieben unseres Kollegen in Meppen, ob Schnitzelwelt oder Imbißbetrieb, liegt der Wareneinsatz unter 29% und der Umsatzgewinn je Mitarbeiter und Stunde bei ca. 40,00 Euro. Ein derartiger Parameter, in dem alle Personalkosten, auch die des Unternehmers, und die geleistete Arbeitsstunde erfaßt sind, ist in der Branche eher unbekannt.
Bei Warendifferenzen von 20% und mehr, z.B. bei Dressings, Saucen oder Röstzwiebeln, wird sofort eine Usachenforschung durchgeführt in Personalgesprächen, Kontrollen und Übungen, bis die Vorgaben wieder eingehalten werden.
Nicht verkaufte Reste werden stets erfaßt. Ein entsprechender Bon mit Begründung bei Stückartikeln, z.B. vom Teller gefallen, ist anzufertigen und aufzuheben. Die Stückartikel selbst werden in einem Behälter im Kühlraum aufbewahrt, um eine Kon-trolle innerhalb der nächsten acht Tage zu ermöglichen. Derartige Kon-trollen werden auch durchgeführt. Fehlerbons werden aufbewahrt zwecks Kontrolle. Auch Differenzen bei Getränken werden erfaßt. Bei der Reinigung der Getränkeanlage entsteht jeweils eine Differenz von ca. 8 Litern. Auch die Differenzen beim Anzapfen werden jeweils fest-gehalten. Entsprechendes gilt z.B. auch, wenn eine Kohlensäureflasche nicht ordnungsgemäß angeschlossen war.
Für Altfett wird zu Zeit 15 Cent je Liter gezahlt mit steigender Tendenz. Dieser Preis entwickelt sich, wie in der Branche bekannt ist, parallel zu den Dieselpreisen.

Überrascht waren alle Teilnehmer, daß wohl jeder in den letzten zwölf Monaten einmal Besuch vom Zoll gehabt hat. Die Beamten pflegen mit sehr unkonventionellen Methoden einen Betrieb zu überfallen, auch ohne Rücksicht auf Hygieneverhältnisse in der Küche. Personal wie auch Arbeitgeber werden separat befragt, wie viele Mitarbeiten angestellt sind unter Nachfrage ihrer Namen. Es werden alte und neue und künftige Dienstpläne angefordert, Mitunter werden auch Mitarbeiter konfrontiert mit Fragen wie: „Wir glauben Ihnen Ihre Angaben zu Ihren Arbeitsstunden nicht. Wir kriegen das schon raus etc.“
Für alle Teilnehmer waren die Umsätze Januar und Februar sehr ernüchternd. Kompensiert wurde dies aber in den Folgemonaten.
In Nordrhein-Westfalen ist derzeit auch noch der Entgelttarifvertrag, Tarifgruppe 1 und 2, allgemeinverbindlich. Hier sind Gerichtsverfahren anhängig.







Auszüge aus dem BVI-Rundschreiben Dezember 2009

Umsatzsteuer
Stehtische ohne Hocker und Verzehrsvorrichtungen, die geeignet sind, Kunden den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle zu ermöglichen
Bisher war der Bundesfinanzhof der Auffassung, die Bereitstellung von Stehtischen oder Verzehrsvorrichtungen, die geeignet und bestimmt waren,
Kunden den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle zu ermöglichen, sei bereits eine Dienstleistung mit der Folge, daß damit die dort verzehrten
Speisen dem allgemeinen Steuersatz von 19% unterliegen.

Der Bundesfinanzhof hat nunmehr einen derartigen Fall dem europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dies kann dazu führen, daß die bisherige Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofes sich ändert. Dies sollte bei der Abgabe von Steuererklärungen jetzt berücksichtigt werden bzw. noch nicht rechtskräftige
Umsatzsteuerbescheid sollten angefochten werden.

Dem Bundesfinanzhof lag folgender Fall vor:

Der Kläger verkaufte auf Wochenmärkten verzehrsfertig zubereitete Speisen (insbesondere verschiedene Würste, Pommes frites und Getränke).
Der Imbißwagen verfügt über eine Verkaufstheke mit Spritzschutz aus Glas und ein darunter angebrachtes umlaufendes „Brett“ aus Resopal, das zum Verzehr
der Speisen an Ort und Stelle genutzt werden kann. Seitlich befindet sich über der Deichsel eine herausklappbare „Zunge“, die nach Art eines Tisches in
gleicher Höhe aus dem gleichen Material hergestellt ist wie die umlaufende „Verzehrstheke“. Der Bereich, in dem sich Kunden zum Verzehr aufhalten ist
durch ein herausklappbares Dach vor Regen geschützt.

Einzelheiten können Sie hier im "Download"-Bereich für Mitglieder nachlesen, dort in dem „geschützten“ Bereich unter: "Bundesfinanzhof Entscheidung 2009".





Aufruf - Existenzgründer für neue TV -Dokureihe gesucht:

In Zusammenarbeit mit einem öffentlich rechtlichen Sender (ZDF) sucht die Janus TV GmbH mit Sitz in Ismaning Existenzgründer,
die sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen vom jeweiligen Projekt abhängig)immer mal wieder für einen Tag von einer Kamera
begleiten lassen möchten.

Unser gesuchtes Existenzgründer-Profil:

Quereinsteiger mit einer spannenden, ungewöhnlichen Geschäftsidee,
bspw. der ehemalige Banker, der jetzt eine Currywurstbude eröffnen möchte

Ausschlusskriterium: sämtliche Tätigkeiten, die am Schreibtisch stattfinden
wie IT- oder Kommunikationsberufe, Beraterjobs, etc.

Vorzugsweise Gastronomie, Dienstleistung – alles was an handfeste Produkte
gekoppelt und haptisch darstellbar ist

Hauptsächlich männliche Zielgruppe; aber natürlich sind auch Damen mit
spannenden Ideen herzlichst willkommen

Alter: ca. Ende 20 bis Ende 40 – Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel

Eine klare Motivation muss vorhanden sein, z. B.: „Ich will endlich mein
eigener Chef sein“ oder
„Ich bin schon lange arbeitslos und finde in meinem Beruf keinen Job mehr“ oder aber
„Ich habe eine innovative, einzigartige Geschäftsidee und glaube an meinen Durchbruch“

Die Existenzgründer dürfen sich bereits in der Gründungsphase befinden,
sollten aber noch nicht allzu weit fortgeschritten sein –
das ist natürlich je nach Geschäftsgründungsmodell variabel

Die einzelnen Folgen erstrecken sich über 45 Minuten;
hierzu werden mehrere Drehtage anfallen,
immer zeitversetzt und in unterschiedlichen Entwicklungsphasen
(zum Beispiel Gespräche mit der Bank, Suche nach Geschäftsräumen, Renovierung,
bis hin zum Happy End, der Geschäftseröffnung)

Für die Existenzgründer wäre gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender
sicherlich auch ein tolles Forum,um ein bisschen Werbung für sich zu machen
und so vielleicht den einen oder anderen neuen Kunden an Land zu ziehen

Beginn der Dreharbeiten: Gerne ab sofort


Bei Interesse melden Sie sich bitte beim BVI
(Tel.: 0221 - 461020 / Fax: 0221 - 465882 /bvi-imbiss@gmx.de)
Sie erhalten von uns die entsprechenden Kontaktdaten!






Auszüge aus dem BVI-Rundschreiben III/2009


Zentralküche
Muß diese „zugelassen“ werden oder „lediglich“ registriert werden? Betriebe des Lebensmittelhandels, dazu gehören auch Gaststätten, fallen unter die Verordnung EG Nr. 852/2004. Betriebe, die unter die Verordnung EG NR. 853/2004
mit „spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel mit tierischen Ursprung“ fallen, bedürfen einer Zulassung. Die Übergangsfrist für bisher registrierte Betriebe
endet am 31.12.2009. Wenn diese am 01.10.2010 nicht zugelassen sind, obwohl sie zulassungspflichtig sind, müssen sie ihre Tätigkeit einstellen.
Betriebe des Einzelhandels, wie eine Zentralküche im Gaststättenbereich bedürfen keiner Zulassung, wenn sie andere Betriebe oder Filialen beliefern im Rahmen einer
nebensächlichen Tätigkeit auf lokaler Ebene von beschränktem Umfang. Nach § 6 TierLMHV, in dem dieser Begriff definiert ist, liegt eine nebensächliche Tätigkeit vor,
wenn die Abgabe z.B. an Filialen auf höchstens einem Drittel der Herstellungsmittel des abgebenden Betriebes an Lebensmitteln tierischen Ursprungs beschränkt ist
und diese Abgabemenge im Umkreis von nicht mehr als 100km entfernten Betrieben erfolgt.
Den zuständigen Behörden weist der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum zu, dem insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben Rechnung getragen werden könnte.
Betriebe, die sich im Bereich bis zur Drittellösung bewegen, sollten sich schnellstens mit dem für sie zuständigen Veterinär in Verbindung setzen, um die Bedingungen
für die EU-Zulassung und deren Kosten zu ermitteln. Erfahrungsgemäß wollen viele Betriebe erst in den letzten Wochen des Kalenderjahres 2009 die Zulassung beantragen.
Dann hat aber der Veterinär für Informationen keine Zeit mehr.
Einzelheiten können Sie auch aus der Beilage zur Fachzeitschrift “24 Stunden Gastlichkeit”, Heft 4, “Technik”, S. 6 entnehmen.

Handwaschbecken
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes NRW muß nicht in jedem Fall neben den Handwaschbecken in der Küche und im Toilettenbereich mit fließend kaltem und warmen Wasser auch im Schankbereich neben dem Gläserspülbecken ein weiteres separates Handwaschbecken erforderlich sein. (Urteil im Downloadbereich für Mitglieder einsehbar)

Betriebsprüfer
Betriebsprüfer bereiten sich aufgrund ständig verbesserter Software immer genauer auf einen zu prüfenden gastronomischen Betrieb vor der eigentlichen Betriebsprüfung vor.
Schwankungen, können den Betriebsprüfer veranlassen, die gesamte Buchführung zu verwerfen und Schätzungen vorzunehmen auf Grundlage von Aufschlägen nach der Richtsatzsammlung.
Sogenannte mathematische Methoden für eine Schlüssigkeitsprüfung sind möglicherweise zeitreine Vergleiche oder Auffälligkeiten bei Chi-Quadrat-Test. Im Zusammenhang mit möglicherweise kleineren Unregelmäßigkeiten, die Betriebsprüfer vorfinden, können diese veranlassen, eine Buchführung zu verwerfen.
Das Finanzgericht Köln hat jetzt in einem Urteil die Hürden für eine Verwerfung der Buchführung heraufgesetzt. Interessenten können die Entscheidung des Gerichtes beim BVI anfordern
oder auf unserer Internetseite nachlesen (im Download-Bereich für Mitglieder).

Umsatzsteuer Z-Bon
Das Finanzgericht in Köln hat sich in einer Entscheidung aus dem Mai 2009 wieder mit der Problematik Verzehr an Ort und Stelle, Verpackung von Gerichten als Kriterium für den Außerhausverzehr, Trennung der Entgelte bei Vorhandensein einer elektronischen Kasse, Beweiswert von Getränkekarten, befaßt.
Der Text der Entscheidung kann beim BVI angefordert werden. Sie ist auch niedergelegt auf unserer Internetseite (im Download-Bereich für Mitglieder).

Analog-Käse, Schinkenimitate
In den letzten Wochen sorgten Schlagzeilen, wie „der Pizza-Maffia geht es an den Kragen“, für Unmut. Analog-Käse und Schinkenimitate sind Lebensmittel, die grundsätzlich verkehrsfähig sind, ebenso wie Surimi. Bei letzerem handelt es sich um ein Krebsfleischimitat aus Fischmuskeleiweiß. Es ist vom äußeren Erscheinungsbild von Krebsen nicht zu unterscheiden und in Meeresfrüchtemischungen beigemengt. Zulässig wäre hier z.B. eine Bezeichnung wie „Krebsfleischimitat aus Fischmuskeleiweiß“.
Bei Schinkenimitaten werden in der Regel Fleischstücke, die kein Schinken sind, im Produktionsprozeß in die Form eines Schinkenfleisches gebracht. Hier müßte eine Bezeichnung verwandt werden, um den Verbraucher nicht zu täuschen, wie Formfleisch. Bei Analog-Käse, ebenfalls eine Bezeichnung, die beim Verbraucher nicht den Eindruck erweckt, es handele sich wirklich um Käse, hier darf die Bezeichnung nicht Käsebrötchen heißen, sondern z.B. Brötchen mit Pflanzenfettbelag.
Verwenden Gastronomen Bezeichnungen, durch die der Verbraucher getäuscht wird, machen sie sich strafbar.





Traditionelles Frühjahrsseminar des Bundesverbandes Schnellgastronomie und Imbißbetriebe in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Culinaria

Das Praxisseminar vom 30.03 bis 01.04.2009 war für alle Teilnehmer
sehr lehrreich und informativ. Die Praxisnähe und der Erfahrungsaustausch,
der lebhaft in den zweieinhalb Tagen ausgeübt wurde, stärkte bei den Seminarteilnehmern den Wunsch, ein derartiges Seminar im kommenden
Jahr zu wiederholen.

Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Thomas Hertach von der Firma Hupfer, dem Spezialisten für Logistik, wurden die diversen Produkte des Hauses vorgestellt,
wie Speisetransportwagen mit thermischer Trennung von Warm- und Kaltspeisen,
mit und ohne Stromzufuhr während eines
mehrstündigen Betriebes. Auf großes Interesse stießen auch die Möglichkeiten, Arbeitstische ergometrisch zu verändern. Die Informationen
wurden vertieft bei der Werksbesichtigung des metallverarbeitenden Betriebes.

Von der Firma Vogeley-Wachter referierte Herr Drechsler über den rationellen Einsatz von Convenience-Produkten in der Schnellgastronomie
und zeigte anhand von Beispielrechnungen die Wirtschaftlichkeit des Ansatzes auf. Ein Beispiel waren die „So-wie-so-Kosten“.
An beiden Tagen konnten die Teilnehmer diverse Convenience-Produkte des Hauses verkosten.

Dirk Hanisch, Firma MKN, stellte dem „Hans Dampf“ stellte den Kombidämpfer
"Hans Dampf" und weitere innovative Küchentechnik des Premiumherstellers vor
und wies auf diverse Wirtschaftlichkeitskriterien hin, die man beim Kauf berücksichtigen sollte. Neben der Energieeinsparung bei Kombidämpfern,
z.B. durch Dreifachverglasung mit integrierter Wärmerückgewinnung oder große Kapazitäten durch "FlexiRack", sollte auch ein niedriger Wasserverbrauch,
z.B. bei der Reinigung berücksichtigt werden. Das wesentliche Kriterium ist
natürlich eine optimale Qualität der Garprodukte, mit geringem
Vitam- und Gewichtsverlust.

Herr Weitecker von der Firma Meiko stellte die verschiedenen Arten von Geschirrspülmaschinen vor und zeigte Einflußfaktoren auch auf. Er stellte
das neue System, Effektive-Wasser-Spar-Technologie (EWS) Spartechnologie vor, dazu reduzierter Wasserbedarf (bis zu 1.800l Frischwasser pro Jahr,
reduzierte Heizenergie und reduzierte Reinigungs- und Klarspülbedarf.

Die Fachreferentin des Verbandes, Frau Rita Schubert, wies anhand einiger Beanstandungsfälle darauf hin, daß die Hygieneverordnung genau zu
beachten ist. Die regelmäßige Temperaturkontrolle sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Eine mangelnde Durchsetzbarkeit beim
Ausfüllen von Kontrollisten durch die Mitarbeiter ist in der Regel ein Beispiel von Führungsschwäche der Unternehmerseite bzw. des Unternehmers.

Rechtsanwalt Jürgen Kasper berichtete über aktuelle Gerichtsfälle aus dem Arbeitsrecht sowie über die fünfte Änderungsverordnung der
Verpackungsverordnung, danach anhand diverser Beispiele, wann Ware mit
7% bzw. mit 19% Umsatzsteuer belegt werden.

Küchenmeister Klaus-Peter Becker sammelte die Seminarteilnehmer um seinen Arbeitstisch und produzierte mit einem Tisch-Induktionsherd auf dem
Arbeitstisch sowie mit dem Kombidämpfer diverse Gerichte aus seiner
umfangreichen Rezepturmappe. Anhand zahlreicher beispielhafter Aufläufe,
Pfannengerichte und Gratins wie auch Gemüsezubereitungen zeigte er, wie sich ein Unternehmer einfach und sicher dadurch von Mitbewerbern abheben kann,
daß z.B. durch bestimmte Zutaten eine Einmaligkeit und eine Unverwechselbarkeit hergestellt wird.

Zu den Gerichten gehörten ein Hack-Curry-Auflauf, Hähnchenfleisch mit Paprika
und Nüssen, Fenchel-Lachs-Pfanne, diverse Asia-Gerichte, z.B. ein
Asientag, Gemüsekruste, Apfel-Mango-Chutney, Rotkohl verfeinert mit Blockschokolade, Gemüse-Kokus-Curry oder hausgemachte Currysauce für die
Currywurst, oder Desserts wie Mousse a la Teramesu, Pflaumenweinmousse.

Herr Becker ermahnte die Teilnehmer, nachdem sie z.B. mit ihren Mitarbeitern nach Ausprobieren eine optimale Zusammensetzung eines Gerichtes
gefunden haben, diese in Form einer Hausrezeptur festzuhalten und den Standard zu sichern. Von dieser Rezeptur darf dann auch künftig nicht mehr abgewichen
werden; denn die Kunden wollen die gewohnte Geschmaksrichtung stets vorfinden.

Mit den besten Vorsätzen, das eine oder andere Gericht in der Praxis mit den Mitarbeitern umzusetzen, verließen die Teilnehmer bei schönem
Frühlingswetter die hübsche Stadt Coesfeld.





Erfakreis: BVI a la Carte in Dorsten 2009

Etwa ein Jahr nach der Wiedereröffnung trafen sich BVI-Mitglieder im Betrieb des Kollegen Finke, www.hahnfinke.de, in Dorsten, um zu sehen,
wie sich der Betrieb im letzten Jahr entwickelt hat.
Der Betrieb war in eine äußerste wirtschaftliche Schieflage geraten.
Ein nicht unübliches Szenario:
Ein alt eingesessener Imbißbetrieb, von den Eltern übernommen mit Schwerpunkt Hähnchen.
Umsatzrückgängen wurde entgegengewirkt durch Sortimentserweiterung, ohne daß sich dies positiv auf den Gewinn auswirkte.
Die Vielzahl der Produktangebote bis hin zur Tiefkühlpizza verwirrte die Kunden, es war nicht mehr erkennbar, wofür die alte „Hähnchenklause Finke“ denn stand?
Die Einrichtung des Kundenraumes entsprach dem Standard der 1960er Jahre. Verbesserungen oder Veränderungen wurden „kleckerweise“ angebracht.
Der Unternehmer war 70 bis 80 Stunden wöchentlich im Betrieb tätig und hatte so kaum Gelegenheit nach rechts und links zu schauen.
Die Ehe zerbrach. Bank, Lieferanten und Vermieter saßen ihm im Nacken.
Im August 2008 nahm sich der Unternehmensberater Hagen unserem Mitglied an.

Nach einer Standortbesichtigung und einer Befragung von Kunden stand fest, die „Hähnchenklause Finke“ hatte vor Ort immer noch einen guten Ruf.
Finke war in Sachen Hähnchen nach wie vor der Platzhirsch in Dorsten.

Der Unternehmensberater erarbeitete mit Herrn Finke ein neues Konzept:
Das äußere Erscheinungsbild musste geändert werden.
Am Anfang stand die Entwicklung eines neuen attraktiven und zeitgemäßen Firmennamens, eines neuen Firmenlogos, neue Farbgestaltung, die einheitlich
durchgeführt wurde. Die Sitzecken und Stühle wurden beibehalten, jedoch farblich angepasst und neu gepolstert.
Die thermischen Geräte wurden auf das für den Betrieb Erforderliche zurückgeführt.
Der neue geschlossene Gasgrill verursacht nun nur noch die gleichen Energiekosten wie der alte Elektrogrill bei einem gestiegenen Umsatz von 30%.
Das Warensortiment wurde von 84 Produktgruppen um 50% reduziert mit Schwerpunkt auf Hähnchen, Hähnchenteile, Finger Food.

Der erforderliche Umbau und Renovierung verschlang weitere e 35.000,--.
Dank Hagen hat die Bank hierbei mitgespielt.
Auch der Vermieter war zu Zugeständnissen bereit. Die rückständigen Mieten wurden gezahlt.
Im Gegenzug aber übernahm der Vermieter die Kosten für die Anpassung der Elektroanlagen auf den neuesten Stand.
Früher schnitt der Unternehmer die Schnitzel selbst und verkaufte sie nach dem Verwiegen, heute kauft er sie fertig paniert zu, konfektioniert als 250g-Schnitzel,
der Abgabepreis ist immer gleich.
Mitbewerber verkaufen in der Regel 200g-Schnitzel.
Früher verbrachte der Unternehmer die überwiegende Zeit in der Küche und im Büro, heute überwiegend hinter der Theke.
Heute verkauft er mehr zugekaufte Schnitzel als früher an selbst gemachten.
Die Arbeitszeit der Mitarbeiter konzentriert sich nun auf den Verkauf und nicht mehr
schwerpunktmäßig auf die Zubereitung von Speisen. Die seit Jahren bekannten Highlights aus der Küche, wie z.B. die selbsthergestellten Salate,
wurden jedoch beibehalten. Neben den klassischen Hähnchen und Hähnchenteile, werden u.a. als neues Produkt Griller im Kochtopf für eine halbe Stunde durchgekocht, paniert, als Backhähnchen zum Verkauf dann 8 Minuten
in der Friteuse zubereitet.
Menüs wurden aus der Angebotstafel herausgenommen, nur freitags werden noch Fischmenüs angeboten.

Die Mittag - Menüs waren nicht mehr rentabel, karitative Einrichtungen verkaufen in ihren Sozialküchen mit Ein-Euro-Kräften konkurrenzlos günstig Menüs in der Preisklasse um ca. EUR 3,50.
Hähnchenfinke hat deswegen Aktionstage eingeführt: Dem Umsatz förderlich sind der Montag, der Hähnchentag, an dem ein halbes Hähnchen mit Krautsalat zu EUR 4,49
angeboten werden oder der Dienstag, der Familientag, an dem Currywurst mit Pommes frites zu EUR 3,-- und ein kleines Schnitzel mit Pommes frites für EUR 4,--
angeboten werden, jeweils portioniert auf einer „Pappschale“. Wer einen normalen Teller wünscht, muß den normalen Preis bezahlen.
Übrigens: Pappteller sind nach wie vor die Kultverpackung in der Imbißszene im Ruhrgebiet.

Ein zweites Standbein hat sich der Kollege geschaffen, indem er nunmehr seine Saucen auch separat verkauft, so z.B. seine Currysauce und Zigeunersoße im Glas.

Der Ansturm am ersten Tag nach der Wiedereröffnung im September 2008 schnellte hoch auf 800 Besucher.
Eine Frequenzsteigerung gegenüber der seit Jahren rückläufigen Besucherzahl um ca. 30% konnte in den darauf folgenden Monaten beibehalten werden.

Vom Sanierungsbetrieb zum Zeitpunkt Beratungsbeginn Hagen ist inzwischen ein profitabler Imbißbetrieb geworden.
Herr Finke achtet darauf, daß Steuervorauszahlungen in der tatsächlich erforderlichen Höhe monatlich gezahlt werden, um nicht noch einmal in eine
Finanzklemme zu geraten. Ein modernes EDV Kassen- und Kontrollsystem ergänzt die Transparenz und Kontrollmöglichkeiten zum Abverkauf der Waren
( MwSt-Splittung , Durchschnittsbon, Umsatzspitzen, etc. )
Der Unternehmensberater Hagen hat sich inzwischen in mehrfachen Kontrollbesuchen davon überzeugen können, daß die Absprachen zu einer
Unternehmensstraffung eingehalten werden und steht auch bei der weiteren Entwicklung immer noch mit guten Ratschlägen Herrn Finke zur Seite.

Übrigens:
Der Erfolg hat viele Väter…
Den Unternehmenserfolg hat er sicherlich an erster Stelle Herrn Stefan Hagen und seinen Konzeptionsideen zu verdanken, aber auch der Hilfe der Banken
und der Vermieterin.Geholfen hat auch die produktorienierte Beratung des langjährigen Food-Großhändlers aus Dorsten und dessen Berater,
der ihn auf dem Erfolgsweg bis heute begleitet.
Aber Peter Finke hat auch sich selbst geholfen, weil er die Ratschläge befolgt und weil er das Konzept und die Sparrichtlinien kompromißlos durchzieht.





Es ist ein neues Buch im Verlag Klartext auf dem Markt erschienen, mit dem Titel:
"Pommesführer Ruhr - Die 50 kultigsten Buden"
Der Autor ist Henning Prinz, Preis EUR 9,95. Um den aktuellen Stand der Dinge in Sachen fritierter Kartoffeln zu erheben, ist Henning Prinz dem Dreigestirn:
Currywurst, Pommes und Mayo durch das Ruhrgebiet gefolgt. Nicht weniger als 50 ausge-
wählte "Buden" versammelt sein "Pommesführer Ruhr".
Es gibt auch Imbißgaststätten, in denen man mit Beherrschung der deutschen Sprache erfährt,
was man zu Essen bekommt. Weitere Informationen unter: www.pommesfuehrer.de




 


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Tarifvertragsrecht 55 KB
BVI Praxis Seminar I 2007 56 KB
Deklarationen 119 KB
24 Stunden Gastlichkeit 210 KB
Einwegverpackungen 58 KB
Abweichende MwSt. - Imbißwagen 61 KB
Auszüge aus den Rundschreiben 2006 117 KB
Auszüge aus den Rundschreiben 2007 132 KB
Auszüge aus den Rundschreiben 2008 135 KB
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